Adolph Martin Schlesinger an Friedrich Wilhelm III., König von Preußen in Berlin
Berlin, Donnerstag, 30. März 1826

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Ew. Majestät habe ich vor zwei Jahren allerunterthänigst vorzustellen mich erdreistet, daß ich eine Summe von beinahe 100,000 rh für meine Buch & Musikhandlung verwendet habe, viele Menschen ernähre, anstatt früher Geld nach dem Auslande sandte, nun von daher Zahlung für Bücher & Musikalien erhalte, die Kompositionen der berühmtesten Komponisten des jetzigen Zeitalters verlege und bedeutende Honorare dafür zahle; daß aber leider zur Beschützung des Eigenthumes die Gesetze gegen den Nachdruck bei Musikalien höchst mangelhaft und so gut als nicht existirend sind, wodurch ich sehr beeinträchtigt ja ruinirt werde, weil alle von mir theuer erkaufte Kompositionen mit einigen Veränderungen nachgedruckt und verkauft werden. Ew. Majestät habe ich damals flehentlich allerunterthänigst gebeten, die Ernennung einer Komission vorzüglicher Sachverständigen als Spontini, Zelter u. a. m. zu befehlen, um die Gesetze gegen den Nachdruck bei Musikalien näher zu bestimmen.

Ew. Majestät hatten die Gnade meine allerunterthänigste Bittschrift an ein Hohes Ministerium zu senden um das Nöthige zu veranlassen und mir zur Resolution zu ertheilen, daß da der Bundestag in Frankf a/M mit den Gesetzen gegen den Nachdruck beschäftigt sei, so werde Ew Maj nach diesem das Nöthige für Allerhöchst Dero Lande befehlen.

Allein bis jetzt ist beim hohen Bundestage nichts wegen der Gesetze gegen den Nachdruck vorgekommen und scheint dieser Gegenstand gänzlich zu ruhen. Die wichtigsten Literatoren als Goethe, Jean Paul Richter und Andere haben gesucht durch besonderes Privilegium ihr Eigenthumsrecht gegen den Nachdruck zu schützen. Ew. Majetät haben allergnädigst dem Ritter Spontini ein Privilegium zur Sicherung des Eigenthums seiner Kompositionen für den Verleger derselben bewilligt, welches derselbe mir cedirt hat*. –

Allein bei Werken anderer Komponisten werde ich auf allen Seiten beeinträchtigt und besonders bei den Kompositionen des Königl. Sächsischen Kapellmeisters Carl Maria von Weber. Derselbe ist gegenwärtig in London um seine neue Oper, der Oberon aufzuführen und hat das Manuscript dieser Komposition sowohl im KlavierAuszuge als sämmtliche Arrangements für andere Instrumente an mich verkauft. –

Es leidet keinen Zweifel daß bei Erscheinung dieses Werkes Ausländer wie Raubvögel darüber herfallen, solches durch Nachdrücke, die durch kleine Änderungen in der Begleitung als nicht buchstäbliche Nachdrücke angesehen werden, herausgeben und im Inn- und Auslande verkaufen. Sr Maj. der König von Sachsen haben bereits dem Kapellmeister von Weber ein Privilegium gegen den Nachdruck seiner Kompositionen ertheilt und gewärtigt derselbe ein Aehnliches von Sr. Majestät dem Könige von Baiern.

Zur Sicherung seines Eigenthums in den Preußischen Staaten hat mich derselbe beauftragt, mich an Ew. Majestät zu wenden. Ich wage also die allerunterthänigste Bitte:

"Ew. Majestät möchten die Gnade haben, mir auf sämmtliche in meinem Verlage erschienenen und ferner erscheinende Kompositionen des Königl. Sächsischen Kapellmeisters Carl Maria von Weber ein Privilegium gegen den Nachdruck und Verkauf aller Gattungen von Arrangements derselben und daß die bereits im Auslande erschienenen Arrangements der mir gehörigen Kompositionen Webers, die bis jetzt durch die Unbestimmtheit der betreffenden Gesetze verkauft werden dürfen, gleich dem Privilegio, welches Allerhöchst dieselben dem Ritter Spontini zu bewilligen die Gnade hatten, auch mir allergnädigst angedeihen zu lassen*

Apparat

Zusammenfassung

klagt erneut über mangelnde Gesetzgebung gegen Nachdruck; die von ihm vorgeschlagene Komission habe die Resolution des Frankfurter Bundestags abwarten sollen, es sei aber offensichtlich nichts geschehen; er bittet (wie vorher bei Spontini) um ein Privileg für alle in seinem Verlag erscheinenden Kompositionen Webers, wie dies der sächs. König schon gewährt habe u. der König von Bayern beabsichtige

Incipit

Ew. Majestät habe ich vor zwei Jahren allerunterthänigst

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 13–15

    Quellenbeschreibung

    • ohne Unterschrift

    Einzelstellenerläuterung

    • „… welches derselbe mir cedirt hat“Schlesinger bezieht sich hier auf das „Privilegio gegen alle Gattungen von Arrangements No. 1115“, das Spontini für Preußen erwirkt hatte; vgl. u. a. das Titelblatt des Stimmen-Erstdrucks der „OUVERTURE | zu der grossen Oper: | Olimpia“, Berlin: Schlesinger, PN: 1156.
    • „… mir allergnädigst angedeihen zu lassen“Das Privileg wurde per Kabinettsordre vom 21. Juli 1826 genehmigt und am 29. Juli 1826 erteilt.

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