Adolph Martin Schlesinger an Job von Witzleben, Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenheim und Friedrich von Schuckmann in Berlin
Berlin, Donnerstag, 13. April 1826

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General Witzleben
Fürst Wittgenstein
Minister Schuckmann

Ew. . . unterlassen niemals, das Gute und Gerechte zu unterstützen und somit erdreiste ich mich nachstehende Bitte unterthänigst vorzutragen.

Ew. Durchlaucht wird es nicht unbekannt sein daß ich große Summen für meine Buch und Musikhandlung verwendet habe um eine Anstalt herzustellen, wie sie ohne mich rühmen zu wollen, Berlin früher nicht hatte. nicht nur entsteht daraus der Vortheil, daß anstatt früher für Musik, Gelder nach dem Auslande gingen, jetzt deren vom Auslande hereinziehn, sondern ich ernähre dadurch auch viele Menschen. allein der Nachdruck von Musikalien, wo die bestehenden Gesetze leicht zu umgehen und daher nicht als existirend anzusehen sind, ruinirt mich gänzlich, denn bei der geringsten Veränderung eines Musikstückes in der Begleitung, heißt es gleich es sei kein Nachdruck. Nur durch Zahlung bedeutender Honorare an ausgezeichnete Komponisten, als Spontini, Beethoven, v. Weber, kann ich meiner Handlung Gewicht geben, was aber auch nur dann geschehen kann, wenn ich Sicherung meines Eigenthums habe. Vor zwei Jahren erwartete man vom hohen Bundestage feste sich deutlich aussprechende Gesetze gegen den Nachdruck von Musikalien, welche Sache aber bis jetzt nicht weiter in Erwähnung gekommen ist. Wichtige Schrifststeller, als Goethe, Schillers und J. P. Richters Erben, haben sich Privilegien zur Sicherung ihres Eigenthums verschaffen müssen, welche auch von Sr Majestät unserm allergnädigsten Könige bewilligt wurden. Auch den General MusikDirektor Spontni haben Se. Majestät ein Privilegium gegen den Nachdruck und gegen alle Gattungen Arrangem. zu bewilligen die Gnade gehabt, welches vom Ritter Spontini mir abgetreten ist*.

Die Kompositionen des Kapellmeisters C. M. v Weber von dem ich einige 60 Werke geliefert habe, werden mir von allen Seiten mit kleinen Veränderungen nachgestochen, und im Inn- und Auslande verkauft. – Gegenwärtig habe ich dessen neueste Komposition des Oberon, welche er jetzt in London aufführt, gekauft und kaum wird sie bei uns erscheinen, so werden Ausländer und Innländer wie Raubvögel darüber herfallen, sie mit einigen Abänderungen herausgeben und verkaufen.

Bei Sr. Majestät unserm allergnädigsten Könige habe ich eine Bittschrift eingereicht, worin ich allerunterthänigst gebeten habe, mir ein Privilegium auf die v. Weber’sche Kompositionen, gleichlautend wie das dem Ritter Spontini bewilligte, allergnädigst zu ertheilen. Ew. erdreiste ich mich hierbei eine Abschrift dieser meiner Bittschrift vorzulegen und geht eine allerunterthängste Bittschrift dahin, daß Ew. die Gnade haben möchten, meine allerunterthänigste Bitte bei Sr. Majestät zu unterstützen*.

Apparat

Zusammenfassung

bittet wegen hoher Verluste durch Nachdrucke sein Gesuch um ein Privileg für Webers Kompositionen beim König zu unterstützen; er habe schon ca. 60 Werke Webers geliefert und auch für Spontinis Werke einen Schutz erhalten

Incipit

Ew. unterlassen niemals, das Gute und Gerechte zu unterstützen

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 19–20

    Quellenbeschreibung

    • ohne Unterschrift

    Einzelstellenerläuterung

    • „… Ritter Spontini mir abgetreten ist“Schlesinger bezieht sich hier auf das „Privilegio gegen alle Gattungen von Arrangements No. 1115“, das Spontini für Preußen erwirkt hatte; vgl. u. a. das Titelblatt des Stimmen-Erstdrucks der „OUVERTURE | zu der grossen Oper: | Olimpia“, Berlin: Schlesinger, PN: 1156.
    • „… bei Sr. Majestät zu unterstützen“Das Privileg wurde per Kabinettsordre vom 21. Juli 1826 genehmigt und am 29. Juli 1826 erteilt.

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