Anonymus an Nicolaus Staubsand in Eutin
Eutin, Mittwoch, 14. April 1779

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Nach Masgabe einer von Rev.mo Ser:mo immediate ad Cameram abgegebenen höchsten Verfügung wird der K. A. und Cassirer Staubsandt hiedruch angewiesen

  • 1) dem Kapell-Meister Frantz Anthon von Weber vom 1t April d. J. mit einem järl. Gehalt von vierhundert Rthlr. und
  • 2) den Stadt Organisten Bulau als gnädigst bestellten Kammer Musicum von eben dem dato an alljährl. mit Ein Hundert Rthlr Gage hienechst
  • 3) Zweene Waldhornisten ebenmäsig vom 1t April d. J. jeden mit 10 Rthlr monathlich in dem Kammer-Etat aufzuführen und diese Gagen an jeden beikommenden gegen Quitung in den gewöhnl. terminen auszuzalen.

Gegeben pp Eutin d 14t Aprill 1779.
z. h. b.
[von drei Namen mit Sigel unterzeichnet]

[von anderer Hand NB:] P: M: rhl: L: S: Behrendi wird hiedurch erinnert die Entwürfe der Bestallungen für den Capell-Meister und Cammer-Musicum jezt unverlangt zu proiectiren*

Apparat

Zusammenfassung

Anweisung an den Kassierer Staubsandt, ab 1. April Franz Anton v. Weber als Kpm. jährlich 400 rh, Stadtorganist Bülau 100 rh und zwei Waldhornisten mit 120 rh zu bezahlen.

Incipit

Nach Masgabe einer von Rev.mo Ser:mo immediate ad

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Schleswig (D), Landesarchiv Schleswig-Holstein (D-SWGa)
    Signatur: Abt. 260, Nr. 16046

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S.)
    • Aufschrift außen: „Acta das Gehalt des Capellmeisters von Weber, Cammer-Musicus Bülau, und der WaldHornisten betr. 1779:“

    Einzelstellenerläuterung

    • „… Cammer-Musicum jezt unverlangt zu proiectiren“Mit Sigle des ersten oben Mitunterschreibenden, d.h. wohl Staubsandts.

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