Adolph Martin Schlesinger an Karl Theodor Winkler in Dresden
Berlin, Mittwoch, 16. Juli 1828

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Herrn Hofrath Winkler

Sehr befremden mußte es mich, daß ein Mann wie Sie, welcher die Gesetze kennt, mir mein und andrer Handlungen rechtmäßiges erkauftes Eigenthum nochmals zum Kauf anbietet; weder ich noch eine andre Handlung darf dieses Unternehmen machen, und es scheint daß vormundliche Fürsorge, für die Erben des seeligen Herrn v. Weber, Sie veranlaßt hat, mir Vorschläge der Art zu machen. Sollten Sie dennoch was ich nicht glauben mag von Ihrem Vorsatze nicht abstehen, und irgend eine Handlung dieses Unternehmen machen, so werde ich gerichtliche Hülfe zur Unterdrückung dieses Nachdruckes gebrauchen in Anspruch nehmen, was von den übrigen beeinträchtigten Handlungen gewiß auch geschehen wird.

Wenn die Oeuvres de Mozart und Hayden herausgegeben wurden, so hatte dies seinen Grund darin, daß jene Werke früher in Wien erschienen waren, wo der Nachdruck erlaubt wodurch den übrigen Staaten, gesetzlich Repressalien zustehen; aus diesem Grunde sind auch diese Werke gleichsam als Allgemeingut von vielen Handlungen herausgegeben worden.

Was die angebotenen Messen betrifft, so bedaure ich keinen gebrauch davon machen zu können, da ich selbst die JubelCantate bis jetzt noch nicht herausgegeben.

[ohne Unterschrift]

Editorial

Summary

wundert sich, dass ihm Winkler ein Werk Webers nochmals zum Kauf anbietet, das bereits sein Eigentum sei; sollte er das Werk sonstwo drucken lassen, werde er ihn des Nachdrucks bezichtigen; Werke Mozarts und Haydns fielen als ausländische unter andere Gesetze; die Messen könne er nicht gebrauchen, da er auch die Jubelkantate noch nicht herausgegeben habe

Incipit

Sehr befremden mußte es mich, daß ein Mann wie Sie

Responsibilities

Übertragung
Joachim Veit

Tradition

  • Text Source: Draft: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Shelf mark: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 340

Text Constitution

  • “gebrauchen”crossed out

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