Sr: Hochwohlgeb: Herrn C. M. von Weber.
In Beantwortung Ihres mir übermachten Schreibens v. 17tn dieses muss ich erwiedern, dass ich die Oper der Freyschütz auf öffentlichem Wege von der Zulehnerschen Musikhandlung für 10. Ducaten von Mainz gekauft, also durch keine unerlaubte Weise erhalten; diese ist mir von obiger Handlung als rechtmäßig angetragen worden und so bin ich im Besitz dieser Oper; Sollte obige Musickhandlung hiezu nicht berechtigt gewesen seyn, so muß ich es Ew. Hochwohlgeb: überlaßen, sich gefälligst an gedachte Handlung selbst zu wenden, oder ist vielleicht durch meine Erklärung die Sache selbst schon beseitigt, da Ew. Hochwohlgeb: am besten wißen werden, in wie fern die Zulehnerische Musickhandlung mit Recht zum Verkauf dieser Oper gelangen konnte.
Mit der Versicherung meiner Hochachtung pp.
Deroßi.
Elberfeld, den 27. Julij. 1822.