## Title: Friedrich Wilhelm Jähns an Moritz Fürstenau in Dresden. Berlin, Freitag, 12. Mai 1865 ## Author: Jähns, Friedrich Wilhelm ## Version: 4.13.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A043163 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Mein werther lieber Freund. Erlauben Sie mir eine Anfrage! Sie wissen, daß ich an das Hosterwitzer Haus eine schöne Gedenktafel anbringen lassen werde Kreisförmig 3 ½ Fuß Durchm.. Dies soll in würdiger Weise am 5. Juni geschehen, da alles fertig wird und dieser Tag geeignet scheint. Ich denke am 2. oder 3. Juni in Dresden zu sein; dann können wir alles Nähere besprechen; für heut nur die Frage: können Sie einen schönen Männergesang (8 oder 12 Stimmen) zu jenem Tage, 2ter Pfingsttag, Vormittag, veranlassen, der sonst ganz | stillen und bescheidenen Feier etwa noch eine kurze musicalische Weihe zu geben? höchstens 3 Webersche Quartette sollten gesungen werden. Vielleicht zu Anfang: Hör uns Allmächtiger mit neuen Worten (von meinem Sohn) zum Schluß: „Schmückt das Haus“ ursprüngl. von Weber mit dem Text: „ Süße Schöne Ahnung ist entglommen“, natürlich auch mit neuem Text und dazwischen oder überhaupt zum Schluß noch ein drittes, was ich vorzuschlagen bitten möchte. — Macht jedoch die | Sache Umstände und Schwierigkeiten, so lassen wir's, denn ich möchte, daß Niemand damit behelligt würde; wir kommen dann ganz still an jenem Vormittage mit Max v. Weber Rietz u. noch einigen alten Freunden Webers, vielleicht Heine, Engelhardt, oder solchen Personen, die Sie etwa gütigst vorschlagen werden, dort zusammen und weihen das kleine, aber sehr würdige Denkmal ein. Um eine schleunige Antwort würde ich bitten, da mein Sohn die beiden Texte noch machen | müßte, was jedoch unterbleibt wenn wir keine sehr guten Sänger haben können. — Den beiliegenden Brief übergeben Sie wohl gütigst der Stadtpost. Ist Max v. W. denn von Paris zurück? Ich warte sehr auf Brief von ihm. Sie, wie Ihre innigst verehrte Gattin von Herzen angelegentlichst grüßend wie immer Ihr treu ergebener F. W. Jähns B. 12. Mai. 65.