## Title: Friedrich Wilhelm Jähns an Antonie Weber in Darmstadt (Entwurfs-Fragment). Berlin, Samstag, 10. Februar 1866 ## Author: Jähns, Friedrich Wilhelm ## Version: 4.10.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A043235 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Im Briefe vom 10.2.66. an Frl: Weber in Darmstadt In Bezug auf den (Spiegel-Räthselcanon), stellt sich jetzt meine Ansicht so: – Zuvörderst ist nicht unschwer zuzugeben, daß Gottfried Weber wie Carl Maria v. Weber sich mit jenem Canon vielleicht gemeinschaftlich beschäftigt. Doch gesetzt, daß C. M., so überwiegenden Antheil daran gehabt, daß er den Canon sich zuzuschreiben die volle Berechtigung fühlen mußte (und das scheint doch fast zweifellos aus seiner Notiz im seinem Compositionsheft, auf aus seinem Zusatz zu Gottfrieds Inscription in Spohrs Stammbuch u. schließlich aus der halb scherzhaften Äußerung gegen Gottfried, in dem Briefe vom hervor zu gehen) — ich sage, wenn also C. M., vielleicht die Berechtigung in sich fühlen mußte, den Canon sich ausschließlich zu zuschreiben, so ist die Inscription Gottfrieds, in Spohrs Stammbuch, wie ich Ihnen schon neulich schrieb, gewiß nur als ein bloßes Scriptum zu betrachten, vielleicht zur Erinnerung an eine mit Spohr darüber gehabte Besprechung) deshalb die auflösenden Schlüssel, wogegen er die Klauseln weggelassen wurden als etwas Leichtzumerkendes. — Gassner, der Herausgeber der ersten Jahrgänge des „musik. Hausfreundes“, hatte wahrscheinlich von Gottfried Mittheilung über den Canon bekommen, die Autorschaft war als etwas damals Nebensächliches übergangen worden u. Gassner (vielleicht als ein ächter „Hausfreund“) glaubte Gottfried eine angenehme Aufmerksamkeit oder Überraschung zu bereiten, an die Spitze seines „musikal. Hausfreundes“ jenen Canon (nach seiner (Gassners) Meinung, Gottfried zugehörig) mit jener Illustration zu setzen. Daß Gottfried das nicht ganz billigte, scheint mir daraus hervorzugehen, daß als er (Gottfried) diesen Canon in der Caecilia im Jahre 1824 u. 1825 als Räthselcanon aufgiebt u. bespricht — also 2 Jahre nach Gassners Bekanntmachung im Hausfreund — er (Gottfrd.) den Componisten desselben gar nicht namhaft macht, mit der nicht unwahrscheinlichen schonenden Absicht, Gassner nicht | bloßzustellen darüber, daß letzterer etwas vorweggenommen, was er (Gassner) genau genommen nicht durfte d. h. die Mittheilung des Canons unter Gottfrieds Namen als Componist. Dies konnte von Gottfrieds Seite um so eher geschehen, als damals die Sache noch von keiner Wichtigkeit war u. nichts weniger als anzunehmen war, daß der Canon in Bezug auf seinen Componisten Gegenstand der Untersuchung werden würde.