WeGA, Briefe, Digitale Edition Schlesinger, Adolph Martin Veit, Joachim Übertragung Eveline Bartlitz Joachim Veit

Version 4.9.1 vom 5. Februar 2024

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

K's Katalog enthielt Nachdrucke; nur wenn er diese unterläßt, ist Sch. zur Fortsetzung der Geschäfte bereit; Webers Oberon erscheine in 14 Tagen im KlA und diversen (angegebenen) Arrangements, weitere folgen; weist ihn auf sein Privileg hin und droht öffentliche Anzeige an, wenn er dagegen verstoße Es ist mir Ihr Geehrtes vom 6t d. Monaths richtig geworden

D; Erzhausen; Archiv des Verlags Robert Lienau; Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 32–34

Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Sämtliche Briefe

Übertragung folgt den ER der WeGA

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Berlin den 11t July 26.

Herrn C. A. Kruschwitz in Hannover.

Es ist mir Ihr Geehrtes vom 6t d. Monaths richtig geworden. – Wenn wir in dessen Erwiederung auf Ihr geehrtes Schreiben vom November v. J. nicht antworteten, so ist es der Grund, daß wir uns durch die edle Dreistigkeit, durch welche Sie sich nicht entblödeten, uns gleichzeitig Ihren Catalog einzusenden, worin wir mehrere Artikel unsers Verlags als von Ihnen nachgestochen sahen, nicht dazu bewogen fanden, indem wir nach unsern Grundsätzen nicht mit Leuten, die widerrechtlicher Weise fremdes Eigenthum angreifen, nicht in einer Verbindung stehen mögen.

Nur im Fall, daß Sie die uns bisher nachgestochenen Werke nicht ferner verkaufen, und solche aus Ihrem Catalog streichen und für die Folge einen rechtlichen Grundsatz hinsichtlich unsers wohlerworbenen Eigenthums annehmen wollen, bieten wir Ihnen gern zu einer gegenseitig nützlichen Geschäftsverbindung die Hand, und theilen Ihnen nachstehend Ihren Wünschen zufolge unsere Bedingungen mit, wobey wir nur noch voranschicken müssen, daß wir keine neue Kommissions Rechnungen eröffnen, sondern unsern Verlag nur auf feste Rechnung debittiren.

Hinsichtlich einer Geschäftsverbindung auf feste Rechnung, sind nun unsere Bedingungen wie wir mit allen Handlungen, auch mit Herrn Bachmann dorten arbeiten, folgende:

"Bei einer Rechnung welche jährlich mindestens die Summe von 100 rh schreibe einhundert Thaler netto beträgt, wobei wir die Verpflichtung stellen, wenigstens ein Exemplar unserer Novitäten fest zu übernehmen, berechnen wir 50 % Rabatt.

Bei einem jährlichen Betrage von unter 100 rh netto 40 % und unter 50 rh nettovnur der gewöhnliche Rabatt von 33 _ %.

Bei ersterer Bedingung u 50 % bewilligen wir eigentlich nur halbjährlichen Kredit, machen hierin jedoch bei den als prompt und solide Bekannten Handlungen eine Ausnahme, dergestalt daß wir vom 1t April bis ult. März des kommenden Jahrtes rechnen, welche Rechnung in der darauf fallenden Leipziger Juli Messe baar saldirt wird. Sind Sie gewilligt unter diesen Bedingungen, in freundschaftliche Geschäftsverbindung zu treten, so müssen wir außerdem noch darauf bestehen, daß Sie die uns bisher nachgedruckte Verlagsartikel nicht mehr verkaufen, und uns die feste Versicherung geben, uns auch in der Folge keine Note nachzustechen. Gehen Sie diese billige Bedingungen ein, so soll es uns angenehm sein, gegenseitig nützliche Geschäfte zusammen zu machen, wozu unser Verlag wohl Gelegenheit darbietet. In diesem Fall erwarten wir diese Bedingungen abschriftlich, mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen zurück.

C. Maria v. Webers Oberon wird in 14 Tagen in vollständigem KlavierAuszuge vom Komponisten Preis 6 rh. 12 ggr versendet, und gleichzeitig die Ouverture p. Pfte 12 ggr dieselbe p. P. à 4/m 22 ggr. dieselbe fürs Orch. und Stimmen 2 rh. 16 ggr dieselbe für Militair Musik in Partitur 2 rh. 12ggr die übrigen Arrangements als fürs Pfte seul, à 4/m, in Quartetten, Quintetten, Duetten, für Guitarre, Potpourris, pp. erscheinen gleich darauf.

Was Ihre übel angebrachte Bemerkung oder besser Drohung anbetrifft, so ist solche keineswegs zur Eingehung einer Geschäftsverbindung ermunternd, fürchten jedoch solche nicht, da uns die Privilegien von Preussen, Sachsen, Baiern, Großherzogthum Hessen-Darmstadt pp. gegen den Nachdruck schützen, auch wird kein ordentlicher Mann, nach der in öffentlichen Blättern geschehenen Erklärung d Herrn v. Weber damit befassen, und solchen Schimpf auf sich laden, – Durch die Priviligien dürfte ja auch der Absatz Rest fehlt