Warnung vor dem Debit der von L. Holle in Wolfenbüttel angekündigten Gesammtausgabe

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Apparat

Zusammenfassung

gegen die Holles Ankündigung einer „vorgeblich rechtmäßigen“ Ausgabe von Webers Kompositionen gerichtete Anzeige, dass Webers Werke bis 1867 bzw. in Sachsen sogar bis 1874 geschützt u. Eigentum der Verleger Haslinger, Schlesinger, Simrock und Peters seien; nur op. 2, 3, 5, 7 seien ungeschützt; zum Schutz gegen Nachdruck der Opern gebe es separate Privilegien; er warnt daher insbesondere vor den geplanten Heften 7–16 und 20–25

Entstehung

Überlieferung

  • Textzeuge: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 24, Nr. 20 (16. Februar 1857), S. 299

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Mertens, G.: Ueber Nachdruck, mit Rücksicht auf C. M. von Weber's Clavier‑Compositionen … Berlin, 1857, S. 10–11

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