WeGA, Briefe, Digitale Edition Friedrich Wilhelm III., König von Preußen an Fürst Karl August von Hardenberg in Berlin <lb/>Berlin, Mittwoch, 26. September 1821 Friedrich Wilhelm III., König von Preußen Veit, Joachim Übertragung Eveline Bartlitz

Version 4.9.1 vom 5. Februar 2024

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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

sendet Instruktion zum Opernbetrieb und erbittet zweckmäßige Haushaltung der finanziellen Mittel Um die amtlichen Verhältnisse des General-Intendanten Grafen D Berlin Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz I HA Rep. 89, Preuß. Geh. Zivilkabinett, jüngere Periode, Nr. 21255, Bl. 9r

Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Sämtliche Briefe

Übertragung folgt den ER der WeGA

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Friedrich Wilhelm III., König von Preußen Berlin 21. März 1821 Hardenberg, Fürst Karl August von Berlin German Briefdatei angelegt, Text aus Materialdatei (s. Ordner Euryanthe-Materialien)
An den StaatsKanzler, Herrn Fürsten von Hardenberg.

Abschrift

Um die amtlichen Verhältnisse des General-Intendanten Grafen Brühl und des General-Musik-Director und ersten Kapellmeister Spontini zu ordnen und festzusetzen, ist die anliegende Instruction auf Meinen Befehl ausgearbeitet und von Mir genehmigt worden. Ich übersende Ihnen selbige, um solche sowohl dem General-Intendanten, als auch dem General-Musik-Director mitzutheilen, und auf die genaueste Befolgung der darin enthaltenen Bestimmungen zu halten, damit der Zweck erreicht und der Oper derjenige Grad von Vollkommenheit zu Theil werde, welchen der rege Eifer und die anerkannte Verdienstlichkeit, sowohl des Grafen Brühl als des p Spontini erwarten läßt.

Bey dieser Veranlassung haben Sie den genannten beiden Beamten zur unerläßlichen Pflicht zu machen, den zu meinem Misfallen bisher oft bemerkten übertriebenen und unzweckmäßigen Geldaufwand einzustellen, da ich die feste Überzeugung habe, daß der Glanz des Theaters nicht nur fortdauernd erhalten, sondern noch erhöhet werden kann, wenn mit den vorhandenen reichlichen Mitteln weise hausgehalten wird. Auf Beschränkung der zwecklosen und Zulassung nur nothwendiger Ausgaben haben Sie daher stets und unablässig halten zu lassen.

Berlin den 26t September 1821. /gez.:/ Friedrich Wilhelm.