WeGA, Briefe, Digitale Edition Ludwig von Taube an Karl Graf von Reischach in Stuttgart <lb/>Stuttgart, Mittwoch, 14. August 1811 Taube, Ludwig Graf von Veit, Joachim Übertragung Eveline Bartlitz Joachim Veit

Version 4.9.1 vom 5. Februar 2024

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

Friedrich habe ihm heute den Befehl erteilt, Weber über die Grenze zu schaffen und ihn das Landesverbot unterzeichnen zu lassen; er ersucht den Innenminister, davon alle Landvogteien in Kenntnis zu setzen Der Unterzeichnete Polizei Minister hat zu beantwortung

D; Stuttgart; Hauptstaatsarchiv Stuttgart; E146, Bü 1944, Fasz. 10

D; Ludwigsburg; Staatsarchiv Ludwigsburg; D 52/1044, Fasz. 10

Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Sämtliche Briefe

Übertragung folgt den ER der WeGA

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Der Unterzeichnete Polizei Minister hat zu Beantwortung der verehrlichen Note des Königl. Ministeriums des Innern vom heutigen Tage in Betref des vormaligen Secretairs des Herzogs Louis Hoheit von Weber zu erwiedern die Ehre, daß Se Königl. Majestät vermög allerhöchsten Dekrets vom heutigen dem Unterzeichneten den Befehl ertheilt haben, zu Fortschaffung des von Weber sogleich die erforderliche Anstalten zu treffen, und denselben die Insinuation des Verboths, daß er für die Zukunft die königl: Staaten nie wieder betreten soll, bei dem Oberamte Ravensburg unterschreiben zu lassen.

Indem nun der Unterzeichnete zu Vollziehung dieses allerhöchsten Befehls dem königl: Oberamte Ravensburg nach der abschriftlichen Anlage die erforderliche Weisung ertheilt hat, ersucht er das k: Ministerium des innern von dieser allhsten Verfügung die k. Landvogteien gefälligst in Kenntniß zu setzen.

Sich damit pp Stuttgart den 14en Aug: 1811. Taube

Königl: Ministerium des Innern

Vermerk am unteren Rand: pr. 15 Aug: 1811