## Title: Ferdinand von Dusch an Max Maria von Weber in Dresden. Stuttgart, Dienstag, 7. Januar 1862. Wiedergabe des Briefes nach einer Abschrift von Friedrich Wilhelm Jähns mit dessen Annotationen ## Author: Dusch, Ferdinand von ## Version: 4.9.1 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A045800 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ [Überschrift von F. W. Jähns:] #lb#Schreiben #lb#des Badischen Legations-Rathes Ferdinand von Dusch #lb#zu Stuttgart – an Max von Weber, Finanzrath #lb#zu Dresden, C. M. v. Weber’s Sohn. #lb#Betreffs #lb#der Hönes-Huber’schen Sache mit #lb#den beiden von Weber, Vater u. Sohn, Franz Anton #lb#und Carl Maria. #lb#Stuttgart 1810. Zuerst| zu lesen ist | die „Anlage“ | zu diesem Schreiben. | Nach F. v. Dusch’s | Autograph | copirt. | Überaus| wichtig, | aber durch- | aus nicht| für etwa- | ige Ver- | öffentlichung | Sept. 1874. | F. W. Jähns. Stuttgart d. 7. Janr. 1862 Geehrtester Herr Oberfinanzrath! Am 13. vor. Mts. schrieb ich Ihnen, daß ich, sobald als möglich, Ihrem Wunsche wegen einer durchaus rücksichtslosen Mittheilung alles dessen entsprechen würde, was ich über die Ausweisung Ihres früh verklärten Vaters aus dem Lande Württemberg in Erfahrung bringen könne. Es ist mir gelungen, an die rechte Quelle zu kommen, an die wohl seit 50 Jahren von Niemanden mehr durchblätterten Acten. Was sich aus diesen Acten – und es ist beinahe Alles – zu Ihrer Verfügung stellen läßt, enthält die Anlage a – Nachtrag, mit deren Inhalte Sie nach Belieben schalten mögen. – Was ich hier (im Briefe) beifüge, wird sich aber, worauf meine Bitte geht, theils gar nicht, theils nur mit äußerster Discretion zu biographischen Zwecken benutzen lassen. Ich darf es Ihnen getrost überlassen, hierüber selbst zu entscheiden und bin überzeugt, daß weder ich noch derjenige, der mich von den Acten Einsicht nehmen ließ, durch die aus Ihrer Hand hervorgehende Veröffentlichung irgend in Verlegenheit kommen werden. Die Acten enthalten nemlich in dem mit Ihrem Vater vorgenommenen Verhöre noch die Frage: | – „Was ist Ihnen von den durch Huber u. Reiser für den Dienst des Herzogs Louis betriebenen Anwerbungen, von den eingezahlten Cautionen und von dem hierüber geführten Buche bekannt?“ – und die Antwort Ihres Vaters: er habe wohl von diesen Cautionen sprechen hören, sich aber nicht weiter darnach erkundigt, da ihm die Sache indifferent gewesen sei; womit denn der Gegenstand verlassen und auch nicht weiter im Laufe der Untersuchung mehr zur Sprache gebracht wurde, die von da ab nur noch die Nichtabsendung des Geldes nach Schlesien u. die Schulden Ihres Vaters betrifft. Und doch ist in dieser Andeutung, wie mir scheint, die Erklärung dafür enthalten, daß der König, dessen Character u. Regierungsweise Sie hinlänglich kennen werden, in seinem Kabinette unter fortwährender persönlicher Überwachung die Untersuchung führen und nach deren Beendigung Ihren, übrigens laut den Acten, nicht mit der Festung bedrohten Vater Carl Maria aus dem Lande entfernen ließ, auch noch nach Jahr u. Tag seinen Befehl selbst dahin interpretirte, daß mit demselben eine dauernde Landesverweisung beabsichtigt gewesen sei. Das ganze für Ihren Vater fatale Interesse, welches der König an der vom Wirthe Hönes ausgegangenen Anzeige nahm, beruht offenbar in dem Verdachte, den er gegen seinen Bruder, und wohl nicht mit Unrecht hegte, daß sich dieser die Befreiung vom Militärdienste für seine fortdauernden Geldverlegenheiten zu Nutze machte, indem er nach Leuten forschen ließ, die geneigt wären, in der Form von Dienstcautionen, Darleihenoder sonstwie ihm Geld dafür zu geben, daß er sie oder ihre Söhne wirklich oder nur nominell in seine Dienste nahm. Von älteren Personen, die den Herzog und seine (er starb 1817) zuletzt bis zum Scandal gesteigerten Geldverlegenheiten gekannt haben, wurde mir übereinstimmend gesagt, daß dies der Fall war; daß der Herzog unter allen möglichen Titeln, bis zum Hausknecht u. Meiereiknecht herab, Leute anstellte, die gar nicht wirklich in seinen Dienst kamen, sich aber durch diese Anstellung von dem zu jener Zeit überaus drückenden und | gefürchteten Miltärdienst befreit sahen. Unter denselben älteren Leuten besteht die Meinung, Ihr Vater sei wegen Betheiligung an diesem Unfuge gleichsam als der Sündenbock und um dem Herzog eine Warnung zu ertheilen, vom Könige ausgewiesen worden. – Daß dies die Wahrheit nicht ist, ergeben die Acten. Aber ohne allen Zweifel war Huber, der zum Unglücke Ihres Vaters sein Bedienter war, bevor er als Kammerlakai zum Herzog kam, in jenen Kunstgriffen bereits geübt, als er diesem das Darleihen von 1000 Gldn. und sich selbst das Trinkgeld von einigen Louisd’ors verschaffte, und Hönes hat offenbar die Wahrheit gesagt, als er angab, Huber habe ihm die Entlassung seines Sohnes vom Militärdienste für Bewilligung des Darleihens versprochen, was Huber wohl damit auszuführen gedacht haben mag, daß er dem Sohn des Hönes eine Anstellung beim Herzog zu verschaffen hoffte, – wenn er überhaupt bei seinem dem Hönes gegebenen Versprechen redlich handelte. Der König war im Punkte der Conscription äußerst empfindlich und mochte daher nicht wenig durch den Verdacht gereizt werden, daß Umtriebe der vorbezeichneten Art gemacht, und zwar für Rechnung seines eignen Bruders gemacht würden. Doch läßt sich hier nur eine Vermuthung aussprechen, und da der Herzog Louis mehrere noch lebende Kinder u. Enkel in den höchsten Stellungen /: Die Königin von Württemberg, die verwittwete Markgräfin von Baden, den Herzog Alexander, ersten General in Wien, die Königin von Hannover, die Großfürstin Constantin in Petersburg etc. etc. :/ hinterließ, und es namentlich der König u. die Königin von Württemberg im höchstem Grade verübeln würden, wenn sein Andenken in so schlimmer Weise erneuert würde – so möchte, da es ohnedies nicht zur Rechtfertigung Ihres Vaters, sondern nur zur Erklärung der Aufmerksamkeit dienen würde, die der König Friedrich ihm zuwendete, es wohl gerathen sein, diesen Punkt (so weit es sich um den Herzog u. nicht blos um Huber handelt) bei der Veröffentlichung ganz bei Seite zu lassen. Ich hoffe, Sie werden darin mit mir einverstanden sein. Siehe Max von Weber’s „Carl Maria von Weber. Ein Lebensbild.“ Band I, pag. 166–177] | Nachdem ich einmal des Herzogs Louis und seines wenig achtungswerthen Lebens erwähnt habe, lasse ich, da der Herzog Adam, sein Sohn, mit Ihrem Vater hier musikalischen Verkehr gehabt zu haben scheint, noch die Ihnen vielleicht schon bekannte Notiz folgen, daß dieser dem Vater nachgeschlagen, ja sogar ganz entschiedene Betrügereien ausgeübt haben soll; (er war russischer General) und in Wiesbaden vor etwa 15 Jahren äußerst überschuldet gestorben ist. Die Königin von Württemberg (geb. 1800) und die Markgräfin v. Baden (geb. 1802) ihre Schwester, erinnern sich noch beide sehr gut der Clavierstunden, die sie von Ihrem Vater hier im Palais erhielten, das damals der Herzog Louis, ihr Vater, bewohnte; jetzt das Gebäude des königl. Justizministeriums, nahe beim alten Schlosse, in welchem Ihrem Vater, als Diener des Herzogs, eine freie Wohnung angewiesen gewesen zu sein scheint Für Beide componirte Weber 1809 seine reizenden „Six Pièces à 4 mains“ op. 10. Mit dem wärmsten Interesse und mit ergriffenem Herzen habe ich so auf Ihre Veranlassung einen Einblick in die Tage gethan, die wohl die peinlichsten des Lebens Ihres verklärten Vaters gewesen sein müssen, deren Erinnerung sich aber sicher in ihm selbst in den Jahren voll freudiger Thätigkeit und erfolgreichen auf das Höchste gerichteten Strebens verwischt haben mag, die er, von seiner Entfernung aus Württemberg an, verlebt hat. Mit der Bitte, mir nur mit wenigen Zeilen den Empfang der gegenwärtigen Mittheilung gefälligst anzeigen zu wollen u. in der Hoffnung, daß mir Ihre persönliche Bekanntschaft noch möge zu Theil werden, verharre ich, geehrtester Herr Oberfinanzrath, Ihr ergebenster F. von Dusch. Nachschrift. Darüber, wann u. Auf welche Weise Ihr Vater in den Dienst des Herzogs kam (er war dessen „Geheimer Secretär“) welches Gehalt er bezog, etc. habe ich lediglich nichts hier in Erfahrung brinen können. Noch lebende ältere Herren vom Hofe wollen sich erinnern, daß er hier ein munteres Leben geführt u. sich viel in heitrer Gesellschaft beim schwäbischen Rebensaft habe blicken lassen, wozu ihm freilich ein zu jener Zeit für die Angestellten des Hofes im alten Schlosse selbst eingerichtetes „Trinkstübchen“ die Gelegenheit verführerisch nahe legen mußte. – Übrigens fand ich, wenige ganz alte Herren abgerechnet, die Erinnerung an den Aufenthalt Ihres Vaters in Württemberg beinahe gänzlich verschollen. | [Überschrift von F. W. Jähns:] #lb#Anlage #lb#zu dem Briefe des Badischen LegationsRathes Ferdinand von Dusch #lb#zu Stuttgart – von Stuttgart d. 7. Januar 1862 an #lb#C. M. v. Weber’s Sohn, Max v. Weber – in Dresden – #lb#Betreffs #lb#der 1810 in Stuttgart erfolgten Landesverweisung der #lb#beiden von Weber, Vater und Sohn, Franz Anton #lb#und Carl Maria. Wichtig!| Nach dem Autograph | copirt.| F. W. J. Nachdem Michael Hönes, ein Wirth in Schwieberdingen (3 Stunden von Stuttgart) angegeben hatte, daß der Bediente Huber des Geheimen Secretärs des Herzogs Louis (von Württemberg) Carl Maria von Weber, ihm unter der Vorspiegelung: „es werde dadurch sein Sohn vom Militärdienste befreit werden“, veranlaßt habe, auf einen von Weber ausgestellten Schuldschein 1000 Gulden darzuleihen; daß aber weder sein Sohnvom Militär entlassen, noch auch diese Schuld, mehrmaliger Erinnerung ungeachtet, weiter als mit einer Abschlagszahlung von 255 Gulden zurückbezahlt worden sei; – daß ferner Weber (d. h. Carl Maria) selbst ihm keinerlei Versprechungen wegen Befreiung seines Sohnes gemacht, und er diesen überhaupt erst längere Zeit, nachdem Huber das Geld erhoben hatte, zuerst gesehen habe, als er die Heimzahlung der Darleihe verlangte – : so wurde zunächst der Herzog Louis,in dessen Dienst inzwischen Huber als Kammerlakai gekommen war, aufgefordert, sich über die Verhältnisse zu äußern, welche seinen Secretär v. Weber bestimmt haben könnten, Geld aufzunehmen. – Der Herzog gab an, es sei ihm hierüber weiter nichts bekannt, als daß er schon vor längerer Zeit dem Weber eine Summe zugewiesen habe, um dieselbe seinem Geschäftsführer in Karlsruhe (in Schlesien) Hofrath Vietsch zu übersenden. Später habe er vernommen, daß diesem 400 Thaler weniger zugegangen seien, als die Weber zugewiesene Summe betragen habe. | Er habe dies seinem Secretär vorgehalten, worauf derselbe ihm unter Thränen gestanden habe: er habe das Geld wegen anderweitiger Beschäftigung nicht alsbald absenden können und es in seiner Wohnung eingeschlossen. Dort habe ihm sein, die Wohnung /: im alten Schlosse zu Stuttgart :/ mit ihm theilender Vater 100 Friedrichs’dor davon entwendet und diese Summe durchgebracht. – Der Herzog fügte bei, daß er, da später die fehlende Summe nachträglich an Vietsch gelangt sei, nicht weiter mehr nach dieser Sache gefragt habe. NB: Die erste Geldsendung an Vietsch hatte Weber, – wie sich aus einem noch vorhandenen Postschein ergiebt – im Betrage von 200 Friedrich’dor am 9. Sept 1808 in Stuttgart zur Post befördert. Hierauf wurde am 8. Februar 1810 Zum Schluß von No 19 der Original-Partitur der Silvana (Schluß = Finale dieser Oper) steht: „Componirt d. 8ten Febr. 1810 in der Nacht vor der Versiegelung.“ Später dazu geschrieben – „instrumentirt d. 23. Februar“ (Siehe hier pag 5) an demselben Tage, an welchem die in Vorstehendem bezeichneten Angaben erfolgt waren, mit Weber ein Verhör vorgenommen, in welchem er äußerte: es sei richtig, daß er 1000 Gulden von Hönes durch Vermittlung seines früheren Bedienten Huber, dem er dafür ein Trinkgeld von einigen Louisd’ors habe zukommen lassen, als Darleihen erhalten habe. – Von irgend welchen Vorspiegelungen, die Huber dem Hönes gemacht hätte, um das Geld zu erhalten, sei ihm durchaus nichts bekannt geworden. Er habe vielmehr die Rückzahlung des geliehenen Geldes durch den Ertrag einer Oper bewirken wollen, an der er noch arbeite und die ihm mit wenigstens 1500 Gulden werde honorirt werden. Huber habe ihn in Geldverlegenheit gesehen und sich freiwillig anerboten, ihm eine Anleihe zu vermitteln. Den Darleiher Hönes habe er, Weber, erst längere Zeit nach dem Empfange des Geldes gesehen, als er ihn wegen der Rückzahlung gemahnt habe, ohne jedoch irgend zu erwähnen, daß ihm die Befreiung seines Sohnes vom Militärdienste durch Huber versprochen worden sei. Er habe den Hönes aber bis jetzt, da seine Oper noch nicht vollendet u. verkauft sei, nicht mehr als 255 Gulden als Abschlagszahlung auf die empfangenen 1000 Gulden geben können. In die Geldverlegenheit, welche ihn nöthigte, | jene Summe aufzunehmen, sei er durch eine Person gebracht worden, die er nicht nennen dürfe u. s. w. /: Weber bezeichnete ganz deutlich seinen Vater :/ Er habe nemlich das nach Schlesien für Rechnung des Herzogs abzusendende, ihm auf Befehl des Letzteren von der Hofbank in verschiedenen Raten ausgezahlte Geld, da er selbst viel zu thun hatte, jener Person zur Besorgung übergeben. Erst geraume Zeit nachher, als ihm der Herzog bemerkte, die fragliche Summe sei nicht vollzählig an ihre Bestimmung gelangt, habe er nach dem Postschein gefragt und dann zu seinem Schrecken gesehen, daß derselbe nicht über die ganze zu besorgende Summe laute. Wenn er etwas mehr als die fehlende, nun durch ihn an Vietsch nachträglich abgesendete Summe aufgenommen habe, so sei er hiezu veranlaßt worden, weil er auch noch andere Verbindlichkeiten zu erfüllen gehabt habe. Überhaupt sei er in Stuttgart in Schulden gerathen, indem er nach seiner Ankunft noch längere Zeit bis zu seinem Eintritte in den Dienst des Herzogs Louis hingehalten worden sei, und besonders auch durch die ganz unvermuthete Ankunft seines in hohem Alter stehenden der Vater war 1810 76 Jahre alt. u. an Geistesschwäche leidenden Vaters, der ihm hieher wider Erwarten nachgezogen sei und viel verschwende. Sein Verhältniß im Dienste des Herzogs betreffend äußert Weber, seine Haupt[be]schäftigung sei gewesen, den PrinzessinnenMusikunterricht zu ertheilen. Während der eigentliche Geschäftsführer des Herzogs, der pensionirte Amtmann Faller, sich abwesend befunden habe, seien die Geschäfte meistens von dem Herzogeselbst besorgt worden. Noch weniger habe er, Weber, seit der Rückkehr Fallers mit der eigentlichen Vermögensverwaltung des Herzogs anders als nur ausnahmsweise zu thun gehabt. Darüber befragt, wie es komme, daß man in der von ihm (mit seinem Vater) im alten Schlosse innegehabten Wohnung zwei silberne Couverts und zwei silberne Leuchter mit dem Wappen des Herzogs bei der Haussuchung vorgefunden hätten, – erklärt Weber, | der Herzog habe für ihn und seinen Vater das Essen täglich in die Wohnung gesendet, daher sich 2 Couverts dort befunden; die Leuchter habe Herzog Adam (der Sohn des Herzogs Louis) zu einer Musik hergeschickt und dieselben nachher nicht zurücknehmen wollen. Im weiteren Verlaufe des Verhörs verwickelt sich Weber bezüglich der Absendung des Geldes an Vietsch in Widersprüche. Der Herzog Louis scheine ihn nicht richtig verstanden zu haben. Er habe seinen Vater nicht als denjenigen genannt, der ihm das Geld entwendet habe. Eher als seinen Vater zu beschuldigen, wolle er Alles auf sich nehmen und gestehen, daß er das Geld unterschlagen habe. Hierauf wird Weber am 9ten Februar 1810 in polizeilichen Arrest gebracht und seines Dienstes beim Herzog, unter gegenseitiger Verzichtleistung auf Abrechnung, entlassen. Sein Vater wird in der Wohnung im alten Schlosse einvernommen, will sich aber durchaus nichts erinnern. Sein Sohn wisse es besser; wenn sein Sohn sage, wann, wo und wieviel er ihm Geld zur Besorgung übergeben habe, so müsse es wahr sein. Er habe kein Gedächtniß mehr; aber daß er oder sein Sohn eine unredliche Handlung begangen habe, könne er nicht zugeben. NB. Unter den wenigen Papieren die sich in C. M. v. Weber’s Wohnung vorfanden, sind 2 Briefe freundschaftlichen Inhalts, jedoch beide ohne besonderes Interesse; der eine vom obengenannten Hofrath Vietsch im August 1808, der andere vom Canzellisten Dautreveaux im September 1808 aus Carlsruhe in Schlesien, an C. M. v. Weber nach Stuttgart geschrieben. Die beiden ebenfalls in Diensten des Herzogs Louis auf den schlesischen Besitzungen angestellten Beamten schreiben an Weber in einer Weise, die auf vorausgegangenen intimen persönlichen Verkehr und auf musikalische Beziehungen schließen lassen. Beide erkundigen sich in den Briefen auch nach dem Vater des Adresaten in theilnehmender Weise. | Am 17. Februar erschienen beim Civilgericht in Stuttgart in Folge zuvor erlassener öffentlicher Aufforderung 42 Gläubiger des C. M. v. Weber und liquidiren Forderungen im Gesamtbetrage von 2092 Gulden. – An auswärtigen Schulden stellen sich 573 Gulden heraus – Auf Befragen erklären die Stuttgarter Gläubiger dem Gericht, daß sie wünschen, es möge Weber, als Ausländer und zahlungsunfähig, in Verhaft behalten werden. Derselbe wird hierauf aus dem polizeilichen Arrest in den Arrest des Civilgerichts /: Schuldarrest :/ versetzt. Am 22st Februar (1810) erklären die Gläubiger, daß sie es vorziehen, sich mit Weber außergerichtlich auseinander zu setzen, und bitten, ihn des auf ihre Kosten fortdauernden Verhafts zu entlassen. – Hierauf ergeht höchster Befehl des Königs: Weber solle, da ihn seine Gläubiger nicht mehr im Arrest behalten wollen, mit seinem Vater, vom Orte seiner Detention aus, ohne sich weiter in der Stadt aufzuhalten, über die Grenze gebracht werden. Dieser Befehl wurde am 26. Februar 1810 Mit diesem Tage beginnt Weber’s Tagebuch, das er bis zu seinem Tode regelmäßig fortführt. in der Art vollzogen, daß die Weber, Vater u. Sohn, von einem Polizeicommissär in einem Wagen an die von ihnen selbst gewählte Austrittsstelle Fürfeld (in der Nähe von Heilbronn) nach der badischen Grenze verbracht wurden. (Siehe die Rand-Bemerkung auf pag. 2 – die Oper Silvana wurde also im Schuldarrest beendigt.) Am 11. August 1811 kam Weber nach Ravensburg in Württemberg; hierüber von dortigen Polizeibeamten zur Rede gestellt, äußerte er, es sei ihm seiner Zeit nicht befohlen worden, das Königreich nicht mehr zu betreten; übrigens würde er dies selbst vermieden haben, wenn ihn nicht sein Weg von München nach der Schweiz, wo er Concert zu geben beabsichtige, nach Ravensburg geführt hätte; er habe sich die letzten fünf Monate in München und in Augsburg aufgehalten; vorher (seit seiner Ausweisung aus Stuttgart) in Darmstadt, und auch vom „Geheimen Ministerium“ einen Reisepaß erhalten. | Auf Anzeige des Beamten in Ravensburg wurde dieser angewiesen, dem C. M. v. Weber zu eröffnen, er habe sogleich weiter zu reisen und dürfe sich nicht wieder in Württemberg betreten lassen. [nachfolgend Zusätze von F. W. Jähns:] Betreffs dieser unglücklichen Angelegenheit siehe deren musterhafte u. klare Darstellung „C. M. v. Weber. Ein Lebensbild“. Von Max von Weber. Bd. I. pag. 166 bis 177. F. W. Jähns. Zu diesen „Anlagen“ gehört der große Brief von Ferd. v. Dusch an Max von Weber vom 7. Januar 1862 aus Stuttgart. Siehe hier als Nachtrag Es ist ergreifend, in C. M. v. Weber’s Tagebuch die Notiz v. 20. März1820 zu lesen, an welchem Tage Huber die Unverschämt hatte, bettelnd an Weber’s Thür zu erscheinen. Weber schreibt dort: „ – – Johann Huber aus Stuttgart geschenkt 4 Thaler, 3 Paar Sokken, 1 Hemd, 1 Halstuch. Thut denen wohl, die Euch übel gethan.“ Siehe: Max von Weber: Lebensbild seines Vaters Bd. II. pag: 227.