## Title: Carl Graf von Brühl an Friedrich von Schuckmann in Berlin. Berlin, Donnerstag, 13. Mai 1824 ## Author: Brühl, Carl Graf von ## Version: 4.10.0 ## Origin: https://weber-gesamtausgabe.de/A047610 ## License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ An den Königlichen wirklichen Geheimen Staats- und Minister des Innern und der Polizei, Ritter Herrn von Schuckmann. Excellenz Der Herr RegierungsRath Grano hat mich so eben wissen lassen, daß er das Inserat, welches ich für die morgende Zeitung bestimmt, Ew. Excellenz zur Ertheilung des Imprimatur vorgelegt habe. Da mir aus mehreren Gründen Alles daran gelegen ist, diese Angelegenheit schnell zu beenden, so bitte ich Ew. Excellenz dringend und gehorsamst, dasselbe so bald als möglich an die Zeitungs-Redactionen gelangen zu lassen. Ew. Excellenz werden meine Gründe hinlänglich fühlen, denn obgleich es unter meiner Würde ist, mich auf polemische Abhandlungen gegen Herrn Spontini einzulassen, so kann ich doch als Chef des gesammten Königlichen Theaterwesens, welches mir laut § 10 der Königlichen Dienst-Instruction in dieser Qualität übergeben ist, nicht dulden, daß eine untergeordnete Behörde Dienst-Angelegenheiten in Druck gibt, welche sich durchaus nicht zur Oeffentlichkeit eignen. Es sind in dieser ganzen Verhandlung mehrere Unrichtigkeiten, welche ich dienstlich zu rügen im Begriff stand, und schon aus diesem Grunde war alle Oeffentlichkeit unerlaubt. Nach dem § 9 der Königlichen Dienst-Instruction gehören alle officielle Bekanntmachungen der General-Intendantur, und ich bin es hier meiner Würde als Chef eines eigenen Departements schuldig, gegen öffentliche Eingriffe und Mißbräuche auch öffentlich aufzutreten und dem Publicum den wahren Standpunkt der Sache zu zeigen. Der Declaration der Kapellmeister Seidel, Musik-Direkctor Schneider ppp bitte ich gleichfalls gehorsamst das Imprimatur nicht zu versagen, indem diese Herren laut § 4 der Königlichen Dienst- Instruction dem Herrn Spontini nicht subordinirt, sondern coordinirt sind, und es ihnen nicht gleichgültig seyn kann, ihre Namen öffentlich unter einer Verhandlung abgedruckt zu sehen, ohne deshalb vorher gefragt worden zu seyn. Sie haben mir selbst officiell erklärt, | daß sie ihre Unterschrift dem Original der Verhandliung nur deshalb beigefügt, weil Herr Spontini es von ihnen gewünscht und sie dadurch lediglich hätten bezeugen wollen, die Sache gelesen zu haben. Genehmigen Ew. Excellenz die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung [m. p.] Graf Brühl Berlin den 13ten May 1824.