Version 4.9.1 of February 5, 2024
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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Wir
von Gottes Gnaden König von Bayern,
&c. &c.
Nachdem Uns der Königlich-Sächsische Kapellmeister Carl Maria von WeberOuverture à grand Orchestre seiner Oper „OberonUnserm Königreiche allerunterthänigst gebeten hat, so wollen Wir in Anerkenntniß der Verdienste des Bittstellers um die Tonkunst demselben das nachgesuchte Privilegium auf den Zeitraum von acht Jahren vom Tage gegenwärtiger Ausfertigung anfangend hiemit ertheilen, und gebieten demnach sämmtlichen Unterthanen Unseres Königsreiches, insbesondere allen darin angesessenen Buchdruckern, Kupferstechern und Lythographen, dann Kunst- und Musikalien-Händlern, bei Vermeidung Unserer allerhöchsten Ungnade und einer Strafe von hundert Dukaten, wovon die eine Hälfte Unserm Aerar, die andere Hälfte dem Verleger zufallen soll, wider Wissen und Willen des rechtmäßigen Verlegers die obenerwähnten Werke des Carl Maria von Weber
Hiernach weisen Wir sämmtliche Obrigkeiten Unseres Königreiches an, den privilegirten Verleger besagter Werke des Carl Maria von Weber gegen alle Beeinträchtigung kräftigst zu schützen, die ihnen angezeigten Nachdrücke oder Nachstiche aber sogleich wegnehmen, und jenem zu seiner freyen Disposition zustellen zu lassen.
Wir gestatten, daß dieses Privilegium zu Jedermanns Nachricht und Warnung der mehrerwähnten Auflage der von
Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief eigenhändig unterzeichnet, und mit Unserem geheimen Kanzley-Insiegel bedrucken zu lassen.
Gegeben in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt
(L.S.)
Auf
Königlichen Allerhöchsten
Befehl:
der General-Sekretär,