WeGA, Dokumente, Digitale Edition Protokoll der Vernehmung Webers in Ravensburg<lb/>Ravensburg, 11. August 1811 Romig, Friedrich Heinrich Veit, Joachim Übertragung Eveline Bartlitz Joachim Veit

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

Befragung Webers über den Zweck seines Aufenthalts und Erinnerung, dass er die Kgl. Staaten nicht mehr betreten solle; Weber gibt zu Protokoll, dass ihm das nicht aufgegeben worden Von der OberamtsVerweserey wurde zufällig

D; Stuttgart; Hauptstaatsarchiv Stuttgart; E 146, Bü 1944, Fasz. 2

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Behördliches Reisen Deutsch 11. August 1811 Themenkommentar verlinkt Initiale Übernahme aus weber_dokumente1811.sxw
Copia LandVogtei am Bodensee, Oberamt Ravensburg, Actum den 11. August 1811.

Von der OberamtsVerweserey wurde zufällig der – aus den Königlichen Staaten verwiesene, Carl Maria von Weber, vormalige Secretair des Herrn Herzogs Louis Königl. Hoheit, in hiesiger Stadt erblikt und nach den eingezogenen Erkundigungen in Kenntnis gesezt, daß derselbe auf dem Postwagen von Augsburg angekommen sey und lt der Postkarte nach Stadel, und von da weiters, reise.

Die OberamtsVerweserey hielt sich nach Anleitung des ergangenen allerhöchsten Befehls vom Merz 1810,Vgl. dazu A040256 bzw. die weiteren hier aufgelisteten Dokumente, speziell A040342 nach welchem vorgenannter von Weber auf den Wiederbetrettungsfall in den Königl. Staaten arretirt werden solle verbunden, diesen allerhöchsten Befehl in Vollzug zu setzen, den von Weber vor sich bringen zu lassen, und folgendermasen zu constituiren:

Frage: Wo Const: her komme?

Antwort: Er komme über Augsburg von München, allwo er sich seit 5. Monaten aufgehalten, und die Absicht habe, in die Schweiz zu reisen, um allda Concerte zu geben; er habe sich seit seiner Abreise von Stuttgart in Darmstadt aufgehalten, und von dem dasigen Geheimen Ministerium einen Reisepaß erhalten, um nach mehreren Gegenden diß- und jenseits des Rheins reisen zu können.

Frage: Es werde ihm bey seiner Verweisung aus den Königlichen Staaten aufgegeben worden seyn, solche nicht mehr zu betretten.

Es seye ihm von keiner Behörde aufgegeben worden, die Königl. Würtembergischen Staaten zu meiden, er würde auch solche nicht betretten haben, wenn ihn nicht seine Reise durch einen Theil derselben geführt hätte.

Auf Verlesen C. M: Freih. von Weber. Concl: Den Carl Maria von Weber zu arretiren, Höchstpreisl. Ministerium hievon eine allerunterthänigste Anzeige zu machen, und die Verhaltungsbefehle zu erwarten. In fidem Copia OberamtsVerweser Romig