WeGA, Rezeptionsdokumente, Digitale Edition Aufführungsbesprechung Heidelberg: Konzert Georg Joseph Voglers am 13. Februar 1812 in Heidelberg (II) Gottfried Weber Veit, Joachim Stadler, Peter

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Zuschreibung: G. Webers Brief vom 24. Februar 1812 an Meyerbeer; vgl. Becker (Meyerbeer), Bd. 1, S. 147

Kommentar: Nachdem es G. Weber nicht gelungen war, den Abdruck einer bei der Redaktion des Badischen Magazins eingegangenen polemischen Kritik über Voglers Konzert in Heidelberg zu verhindern, erreichte er zumindest, daß zuvor eine kurze Notiz aus seiner Feder veröffentlicht wurde und die eingesandte Kritik, die erst im Badischen Magazin, Jg. 2, Nr. 45 (24. Februar 1812), S. 178, zum Abdruck kam, von der Redaktion mit einer distanzierenden Fußnote versehen wurde (vgl. dazu auch den o. g. Brief G. Webers vom 24. Februar 1812 an Meyerbeer. Der in der Fußnote geäußerten Bitte an die Leser, nähere Aufschlüsse über Voglers Konzert mitzuteilen, kam G. Weber mit dem vorliegenden Leserbrief nach. Durch das Pseudonym Tian, die Ortsangabe Heidelberg und den Verweis auf seine eigene Kritik als die eines competenten Richters suggeriert er geschickt, daß er mit diesem nicht identisch, also ein objektiver Beobachter sei. Die Richtigkeit der Angaben bestätigte der Heidelberger Stadt-Direktor Pfister in: Badisches Magazin, Jg. 2, Nr. 49 (28. Februar 1812), S. 193, wo er zum einen klarstellt, daß die Konzerterlaubnis für Vogler von dem wohltätigen Zweck, von dem er erst später erfahren habe, unabhängig gewesen sei und zum anderen betont, er habe Voglers Bitte, jemanden zu bestellen, welcher die Einnahme controllire, zurückgewiesen, da er es für höchst undelikat hielt den Mann, welcher freiwillig Gutes thut, controlliren zu wollen. Vogler habe von der Einnahme in Höhe von 418 fl. an den Kirchenrat Wolf, einem Mitgliede der Armen-Instituts-Direktion, 218 fl. abgegeben. G. Weber schrieb am 24. Februar 1812 an Meyerbeer: Du wirst meinen Heutigen wegen Voglers Heidelberger Concert nebst Copia meiner Gegenerklärung erhalten haben; Ich bin begierig auf Deine oder Voglers Antwort; vgl. Becker (Meyerbeer), Bd. 1, S. 147. Demnach hatte er bereits am Morgen des 24. Februar 1812 einen Brief, der verloren ist, an Meyerbeer geschickt und diesen Leserbrief beigelegt. Meyerbeer schrieb – vermutlich auf Drängen von Vogler – offenbar ebenfalls einen Brief an Kaufmann, den er an G. Weber sandte. Dieser teilte ihm am 23. März 1812 mit, daß er den Brief nicht bei Kaufmann abgegeben habe: Deinen Ditto Brief an Kaufmann gebe ich nicht ab. Wer wird so hintennach komen vielleicht kannst Du sonst wo was einfließen lassen, a. a. O., S. 156.

Gottfried Weber An die Redaction Badisches Magazin 2 46 25. Februar 1812 183–184

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Heidelberg, den 24. Febr. 1812.

Recht gerne entspräche ich Ihrem VerlangenVgl. die von G. Weber veranlaßte, im Generalvermerk 1812-V-06 zitierte, Fußnote der Redaktion in: Badisches Magazin, Jg. 2, Nr. 45 (24. Februar 1812), S. 178, über VoglersGeorg Joseph Vogler gab am 13. Februar 1812 ein Orgelkonzert in der Providenzkirche in Heidelberg; vgl. 1812-V-06. Konzert zum Vortheile der hiesigen Armen Ihnen detaillirtere Notizen mitzutheilen: allein ich bin in der That zu wenig unterrichtet, um Ihnen etwas Ausführliches bestimmt sagen zu können. Das Wenige, was ich gewiß weiß, will ich Ihnen gerne mittheilen.

Der geheime Rath Vogler, durch Rang und Vermögen nicht mehr in dem Falle, Konzerte für eigene Rechnung zu geben, und doch nach wie vor befeuert von dem Drange, Kunstbildung zu verbreiten durch Wort und Ausübung, gefällt sich dabey, die Befriedigung dieses Dranges mit Wohlthätigkeit gegen die Armen zu verbinden, und gibt darum nur noch Konzerte zum Vortheile der Armen. Daß von der Einnahme der Entréegelder die Kosten des Konzertes abgehen, d. h. die Kosten der Beleuchtung, der Lohn der Billet-Einnehmer, Druckkosten ec. und so auch seine Reise- und Zehrungskosten, dies versteht sich von selbst, (denn sonst würde jedes Konzert der Art ihn ja außerdem auch noch eine baare Aufopferung kosten, zu der er sich weder auf dem Zettel anheischig macht, noch aus irgend einem Grunde verbunden fühlt). Um aber nun der Unannehmlichkeit überhoben zu seyn, über seine Reise- und Zehrungskosten jedesmal Rechnung abzulegen, und deren Betrag von der Einnahme abzuziehen, findet er es angemessener, sich entweder eine bestimmte Summe oder irgend eine Quote, je nach der Entlegenheit des Ortes oder der Dauer seines Aufenthaltes, vorzubehalten; wie viel? ist unbestimmt. Wie viel er sich hier in Heidelberg vorbehalten hatte, ist mir unbekannt; aber bey dem Konzerte, was er jüngsthin bey Ihnen in MannheimVogler hatte am 31. Juli 1811 ein Konzert in Mannheim gegeben; vgl. den Konzertzettel sowie den Bericht von G. Weber im Badischen Magazin (1811-V-54). Zur Verteilung des Geldes an die Armen vgl. auch G. Webers Brief vom 14. Februar 1812 an Meyerbeer: Auf jeden Fall freue ich mich unendlich das Vogler sich durch mich disponiren ließ auch seinen Theil der Mannheimer Einnahme den Armen zu überlassen welcher Umstand jetzt so wichtig ist, Becker (Meyerbeer), Bd. 1, S. 146. gab, hatte er sich (das weiß ich bestimmt) nur ein Drittheil ausbedungen, und – da die Einnahme (zur geringen Ehre des Mannheimer Publikums.*)*) Dies können wir nicht passiren lassen ohne eine Note. Was Mannheim, nicht erst seit gestern, für die Armen thut, ist ja wohl kein Geheimniß, und nur Freyburg, das wohlthätige Freyburg, dessen erhebende, jedes gefühlvolle Gemüth laut ansprechende Armenrechnungs-ablage vom verflossenen Jahre wir vor uns liegen haben, darf mit ihm in die Schranken treten. Die jährlichen Beiträge Mannheims für seine Armenanstalt sind ein zu öffentliches Dokument; außerdem lese man nur das hiesige IntelligenzblattMannheimer Intelligenzblatt, um zu erfahren, daß kein gesellschaftliches Mahl vorüber geht, wobey nicht unter einstimmigem Jubel der Armen gedacht worden wäre – auf daß die Schrift erfüllet werde, die da spricht: Den fröhlichen Geber hat Gott lieb, – (2. Corinth. 7. v. 9.)d. H. sehr mäßig ausgefallen war, das Drittheil der reinen Einnahme mehr nicht als circa 25 fl. (folglich auch weit weniger als Voglers baare Reise- und Zehrungs-Auslagen) – die Einnahme für den Armenfonds folglich auch nicht sehr viel betrug, so war Vogler uneigennützig und großmüthig genug, um den Gewinn der Armen zu erhöhen, lieber seine sämmtlichen baaren Auslagen aufzuopfern, die 25 fl., welche ihm als einige Entschädigung dafür vertragsmäßig gebührten, aufzuopfern, dieselben dem hiesigen katholischen Pfarramte zur Vertheilung unter arme Kinder zu übergeben, und die Reise- und Zehrungskosten aus eigenem Beutel zu bestreiten. Die Wahrheit dieser sämmtlichen Thatsachen, welche ich zwar zufällig, aber aus zuverläßigen Quellen erfahren habe, werden die dortigen respektiven Behörden bezeugen können: und entscheiden mag dann jeder, ob dies heiße: „Konzert zum Vortheile der Armen geben oder nicht“Vgl. Badisches Magazin, Jg. 2, Nr. 45 (24. Februar 1812), S. 178, zitiert in Kom. 1812-V-06 – und entscheiden, wer schlimm gegen die Armen handle: der geheime Rath Vogler, welcher den Armen an Einem Abende mehrere hundert Gulden erwirbt – oder der, welcher es ihm für die Zukunft verleidet.

Was vollends den ästhetischen Werth von Voglers Spiel angeht, so enthalte ich mich um so mehr eines Urtheils hierüber, als bereits ein competenter Richter in Ihrem BlatteDieser Richter war G. Weber selbst im Badischen Magazin (1812-V-06). darüber gesprochen und die Aeußerung meiner Meinung über diesen ohnedies anerkannten Tongelehrten erster Größe entbehrlich gemacht hat.

Tian.