WeGA, Briefe, Digitale Edition Schlesinger, Heinrich Veit, Joachim Stadler, Peter Übertragung Veit, Joachim

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Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe
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Machine-Readable Transcriptions of Texts from the Carl Maria von Weber Complete Edition (WeGA)

durch Krankheit war er verhindert innerhalb 4 Wochen die mit Weber abgeschlossenen Kontrakte zu übersenden (betr. Nachdruck von Cranz in Breslau); übersendet in der Anlage die 3 Kontrakte vom 5. August 1814, 21. August 1819, 10. Oktober 1822 (alle eigenhändig von Weber geschrieben) u. erläutert im einzelnen, welche Nachdrucke dadurch widerrechtlich sind; bittet, von den Kontrakten Abschrift zu nehmen u. sie umgehend zurückzusenden Ein hohes Kgl. Inquisitoriat in Breslau Beehre ich mich in Kenntniß zu setzen D Erzhausen Archiv des Verlags Robert Lienau Kopierbuch 1833–1861, S. 47–49

Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe

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Schlesinger, Heinrich Berlin 1833-11-20 Königliches Inquisitoriat Breslau Deutsch Obsoletes Element tei:textClass entfernt kleine Ergänzungen Initiale Transformation aus Briefe2.ask
„Ein hohes Kgl. Inquisitoriat in Breslau

Beehre ich mich in Kenntniß zu setzen, daß ich durch Krankheit verhindert war, auf das Gesuch vom 13t October, binnen 4 Wochen die mit Herrn Carl Maria v. Weber abgeschloßenen Contrakte über Compositionen, deren Nachdruck oder Verkauf deßelben von Herrn Cranz in Breslau geschehen ist, einzusenden; am andern Grund war auch der, daß die Bücher-Commission in Leipzig und das hiesige Kgl. Stadtgericht Contracte, zwíschen den verstorbenen C. M. v. Weber und mir abgeschloßen, in den Ackten hat, und ich nur Extradition hätte bitten müssen, die noch nicht erfolgt ist.

Beigehend habe ich die Ehre zu übersenden: 1. Contract zwischen Carl Maria v. Weber u. mir vom 5t August 1814, v. C. M. v Weber eigenhändig geschrieben 2. " -- dito -- vom 11t August 1819 " -- 3. " -- dito - vom 10 October 1822 "-- --

In diesen 3 Contracten ist das Opus nie angegeben, H. C. M. v. Weber hat mir fast alle seine Kompositionen nach u. nach verkauft (und erst während des Stiches derselben wurde häufig der Titel bestimmt; dies war namentlich der Fall mit der Aufforderung zum Tanze (Des dur) welche an den Contracte vom 11t August 1819 als x 13 Rondo Des Dur f. Pfte. bezeichnet ist, d. Tonart in der Aufforderung ist auch Des Dur. Ferner mit der Polacca brillante Op. 62. welche in demselben Contracte als x 14 Polonaise f. Pfte. bezeichnet ist.

Über mein Eigenthumsrecht der 3 Sonaten kann kein Zweifel sein, denn der Contrakt vom 5ten August 1814. verkauft: x = Grosse Sonate in As dur f. Pfte. die mir nachgedruckte Sonate Op. 39 hat die Tonart As Dur und ist wie die übrigen für Pfte. der Contrakt v. 11t August 1819 verkauft 11. Sonate f. Pfte.

und in der bei dem hiesigen v. Leipziger Gericht befindlichen Contrakte sind noch 2 Sonaten f. d. Pfte componirt, welche alle 4 mit Eigenthumsrecht in meinem Verlag erschienen sind welches auch auf den Titeln mit den Worten: Eigenthum des Verlegers bemerkt ist, und niemals ist seit so vielen Jahren gegen mein Eigenthumsrecht in den Weber'schen Compositionen Einspruch gethan, oder nur Zweifel erhoben worden.

In beigehenden Contrakten sind 4 Hefte Lieder m. Begl. d. Pfte. verkauft aber das Opus fehlt; sollte wider Vermuthen hierdurch ein Zweifel über mein Eigenthumsrecht an den nachgedruckten Op. 66 u. Op. 71. entstehn, so bin ich bereit einen Eid anzunehmen, u. will Zeugniß vorbringen von Freunden des verstorbenen C. M. v. Weber, welche beeiden werden, daß bei C. M. v. Weber's Lebzeiten diese Lieder Op. 66 u. 71 in meinem Verlag mit Eigenthumsrecht erschienen sind. Daßelbe ist auch mit allen andern in Frage stehenden Compositionen der Fall.

Noch muß ich bemerken, daß seit dem Jahre 1814. alle von C. M. v. Weber componirte Lieder (u. diese gehen v. Op. 23 an) in meinem Verlage mit Eigenthumsrecht erschienen sind.

„Ich hoffe, daß ein Hohes Gericht jetzt keinen Anstand nehmen wird, die nachgedrukten Werke bei Herrn Cranz in Breslau, ud. wo sie sonst sich vorfinden möchten, zu confisciren, ud. die gesetzliche Strafe gegen Nachdruck eintreten zu laßen.

Berlin den 20t November 1833.Ad. Mt. Schlesinger.

P. S. Da ich über den Verkauf von Nachdruck von Weber C. M. v. Aufforderung zum Tanz in Berlin gegen den Musikhändler Lischke klagte, hat H. v. Weber selbst eine Bescheinigung über mein Eigenthumsrecht gegeben, welche v. einem Kgl. Stadtgericht in Berlin requiriren zu wollen, bitte. d. Obige

Ferner bitte ich ganz gehorsamst: „Daß es einem hohen Gericht gefalle von den 3. einliegenden Contracten, die Abschrift nehmen und dieselben mir umgehend wieder zurückzusenden, da ich dieser eigenhändigen Contrackte Weber's zu andern Zwecken sehr nöthig bedarf. d. Obige