Ew. Hochwohlgeboren
habe ich die Ehre ganz ergebenst anzuzeigen, daß ich der Erfüllung des am 2ten
August 1847 geschlossenen Verlagscontractes durch
Zusendung des K. Sächsischen Privilegii pp entgegensehe und
meine Verbindlichkeit zur Zahlung des Restes an Honorar nachkommen werdeVermutlich Reaktion auf Caroline von Webers entsprechende Bitte in ihrem Brief an F. W. Jähns von Anfang April 1848..
Herr Geh. Rath Lichtenstein habe ich, Ew. Hochwohlgeboren Auftrag gemäß, die Copialien der Partituren laut
Quittung d. d. 14 April c. gleich nach Präsentation
der Rechnung bezahlt, die Partituren sind in seinem Gewahrsam und bitte ich ganz
ergebenst nicht zu übersehen, daß ich ungeachtet der am 2ten
Aug. 1847 gezahlten Thlr. 400 – und der aus Rücksicht übernommenen Zahlung
der Copialien der Partituren noch heute nicht ein Mal die
Freischütz-Partitur
in Händen habe.
Die Herausgabe der Partituren ist ein Opfer, welches ich
dem Andenken des unsterblichen C. M. v.
Weber bringe – keine Speculation, wie Ihnen der
Musikalienverleger und jeder einsichtsvolle Componist sagen wird; der Gewinn an
Compositionen des Meisters fiel hauptsächlich
den Nachdruckern zu, die leider durch Ihren Eid, in
Widerspruch mit Ihrer gerichtlichen an Eidesstatt gegebenen Erklärung d. d.
Dresden
25 Mai 1843 wiederum
Untersuchung gefunden haben. Nur der Ehrfurcht vor dem Namen, den Ew. Hochwohlgeboren
führen, und zugleich meiner Theilnahme für Ew. Hochwohlgeboren Person ist es
zuzuschreiben, daß ich vorzog den Prozeß verlieren, als eine Unterstützung
herbeizuführen, welche mir zwar ein Recht, Ew. Hochwohlgeboren dagegen die höchsten
Unannehmlichkeiten verschafft haben würde. Am 18ten erstatteten Sie
dafür den Dank.
Mit schuldiger Hochachtung H. Schl.