Verhörsprotokoll Johann Michael Hönes und Ochsenwirt Johann Chr. Östreicher
Stuttgart, Donnerstag, 8. Februar 1810

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Stutgart den 8. Febr. 1810
Im Königl. Neuen Schloß.

Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät wurde Johann Michael Hönes von Schwieberdingen über nachstehende von ihm gemachten Angaben näher vernommen, wobey derselbe folgendes angab:

Als sein Sohn Jacob Fridrich Hönes– dermalen bey dem II. Bataillon des Regiments Kronprintz – im October 1808 zum Militaire ausgehoben worden, habe der Ochsenwirth Östreicher in Cantstatt gegen ihn geäussert, daß er in Stutgart jemand wisse, der ihn gegen Anleihung einer Summe von | Eintausend Gulden 1000 f. zur Freilassung seines Sohns behülflich seyn könne.

Derselbe seye sodann mit ihm zu einer indessen verstorbenen Frau – so viel er wisse, eine Mäcklerin, deren Namen er aber, ohne nähere Nachfrage desfals zu thun, nicht mehr angeben könne, gegangen, welche ihn an den damals in Diensten des Baron v. Weber gestandenen Bedienten nachherigen Kammerlaquay Huber gewiesen habe.

Er seye dann zurück nach | Cantstatt, wo er gedachten Huber gesprochen, welcher ihm sehr zugeredet, die bemerkte Summe von 1000 f. an den Baron v. Weber, – welcher dagegen die Freilassung seines Sohns bewirken könne, anzuleihen, er habe sich aber damals zu nichts verstanden, weil ihm die Summe zu gros gewesen sey. Huber seye dann noch ein paarmal zu ihm nach Schwiebertingen und auch einmahl jene Frau zu ihm gekommen, und hätten die früheren Versprechungen und Anweisungen immer wiederholt. |

Das letztemal wo sein bemerkter Sohn, welcher damals hier in Stutgart in Garnison gelegen, mit der Frau von dem Huber mitgebracht worden, habe er sich endlich bewegen lassen, die Summe von eintausend Gulden an den v. Weber anzuleihen, wobey ihm auch versprochen worden sey, gedacht seinen Sohn in die Dienste des Herzogs Louis Hoheit zu bringen, Dabey habe ihm auch der Huber gleich auch den Anlehnschein von dem Baron Weber für die Summe von | Eintausend Gulden übergeben.

Diese Summe habe er nun den andern Tag an den Huber nach Stutgart gebracht, und solchem ausbezahlt.

Ein Jahr lang habe er mit der Zurückzahlung gewartet, in der Hofnung, daß sein Sohn würde freigegeben werden; da dieß aber nicht der Fall gewesen, habe er die Zurückzahlung betrieben; auf mehrfältiges Erinnern habe er das sechstemal 200. Gulden, und dann später wieder | fünf und fünzig Gulden 36 Xr. erhalten.

In der Zurückzahlung des Übrigen habe Er aber, ob er gleich den Baron v. Weber mehrmals persönlich erinnert, auf keine Art gelangen können.

Bey seinen öftern Erinnerungen der Zurückzahlung habe ihm Huber gesagt: dieses Geld stecke eben unter den Geldern des Herzogs Louis und der Weber könne daher das Geld nicht so leicht zurückzahlen. |

Die Abschlagszahlungen von 200 fl: ud. 55 f. habe ihm Baron v. Weber immer selbst im alten Schloß geleistet.

Die Richtigkeit sämmtlicher vorstehender Angaben bezeugt facta praelectione mit seiner Namensunterschrift [m. pr.:] Joh: Michael Hönes
In fidem Kohlhaas
Geh. Cab. Secr. und
Registrator.

| Continuatum eodem Abends 6. Uhr.

Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät wurde der Ochsenwirth Östreicher von Cantstatt hieher beschieden, um über die Aussagen des Löwenwirths Hönes vernommen zu werden. Derselbe traf aber wegen Abwesenheit von Cantstatt erst Abends hier ein, wo er sodann auf nachstehende Art ad protocollum vernommen wurde.

De personalibus Östreicher Ochsenwirth in Cantstatt.

[Frage:] Er werde mit dem Löwenwirth Hönes von Schwiebertingen gut bekannt seyn; er solle genau und der Wahrheit getrau angeben, auf welche Art er nach dessen Aussagen, – welche ihm vorgehalten wurden, | dazu behülflich gewesen, dessen Sohn vom Militair zu befreien zu wollen, auf welchen Anlaß dieses geschehen, und was er alles in der Sache gethan.

Er wolle dieses ganz genau. Es sey eine Frau, deren Mann Bedienter bey dem v. Irmtraut gewesen, dessen Nahme er aber nicht wisse, zu ihm gekommen, und habe ihn gefragt, ob er nicht jemand wisse, der vom Militair wieder frei zu seyn wünsche; sie wisse einem solchen dazu zu verhelfen. Nun seye ihm gedachter Wirth Hönes – welcher über die Beiziehung seines | Sohns zum Militair kurz vorher gejammert, eingefallen, und er gedacht, daß demselben dadurch geholfen werden könne.

Er habe daher seinen Kell[n]er an den Wirth Hönes nach Schwieberdingen geschickt, um ihm solches zu wissen zu thun. Hönes seye sodann nach Cantstatt zu ihm gekommen, und mit diesem seye er dann hieher zur gedachten Frau in dem Hause des v. Irmentraut gegangen.

Qu.

Er solle nun angeben, was denn da verhandelt worden.

[Antwort:] Die Frau habe gesagt, sie könne gegen ein Anlehen, | von 1000 f. dazu behülflich seyn, daß der Sohn vom Militair loskomme; weiter wisse er nichts, indem er nicht weiter sich darum angenommen habe.

[Frage:] Er müsse aber wissen, an wen und für wen das Geld gegeben worden, da ja aus allem hervorgehe, daß er sich um die Sache angenommen habe.

[Antwort:] Er wolle sagen, so viel er wisse: Bedachtes Weib, – welches aber 14. Tage nach Hergabe des Geldes schon gestorben sey, habe zu dem Löwenwirth Hönes gesagt: das Anlehen seye für des Herzogs Louis Hoheit. |

[Frage:] Wer von den Dienern des Herzogs Louis Hoheit sich denn mit dieser Sache befast und solche betrieben habe.

[Antwort:] Das wisse er nicht. Der Hönes habe nur gesagt, ein gewisser Mann, der sonst oft bey ihm dem Östreicher, gewesen, dessen Nahme er aber durchaus nicht wisse (er seye von schwarzen Haaren, u. schleife, so viel er sich entsinne, den einen Fus nach,) werde die Sache behandeln.

[Frage:] Daß werde der zuvor bey dem Baron v. Weber in Diensten gestandene und dann bey des Herzogs Louis Hoheit als Kammerlaquay | gestandene Huber seyn, oder der Secretaire Baron v. Weber.

[Antwort:] Er kenne den Nahmen dieses Mannes nicht; so viel entsinne er sich, daß er einigemahl, wenn er von Stutgart nach Ludwigsburg geritten, bey ihm eingekehrt habe; er habe nie mit ihm gesprochen, weil er ihm kein ehrliches Gesicht zu haben schiene, wenn er ihn sehe, so wolle er ihn gleich kennen.

[Frage:] Durch diesen Mann, dessen Nahmen er nicht angeben könne, seye also das Geldgeschäft behandelt worden; er solle nun bestimmt näher angeben, was er davon wisse.

[Antwort:] Er wisse nichts weiter, | als daß die Frau, welche wegen Einhandlung von Capitalbriefen gegen baar Geld später noch einmahl zu ihm gekommen sey, damahls gesagt habe das ganze Geschäft werde durch diesen Mann gemacht, und dieser Mann, welcher mehrmals zu dem Ende selbst in Schwieberdingen gewesen, werde das Geschäft gewiß glücklich vollführen.

[Frage:] Das Geld seye, wie es bestimmt vorliege, an den Baron v. Weber angeliehen worden; er müsse näher wissen, wie das Geschäft gemacht worden, und solle | es nun ohne weitere Umschweife angeben.

[Antwort:] Er versicherte auf das heiligste nichts weiter zu wissen, als was er bereits angegeben. Von der Frau habe er blos gehört, daß das Geld für des Herzogs Louis Hoheit selbst sey.

[Frage:] Er müsse mit der gedachten Frau schon öfter Geschäfte gemacht haben, welche von der nemlichen Art seyen; er solle angeben, wie die Frau zu dem Antrag an ihn gekommen.

[Antwort:] Er habe zu Anfang seiner Wirthschaft Geld gebraucht, und habe in der Hinsicht mit ihr vorher zu thun gehabt. Den Antrag, ob er niemand | wisse, der vom Militair frei seyn wolle, habe sie ganz von sich selbst gemacht, damals habe er nur gerade gehört gehabt, daß er der Löwenwirth Hönes dringend wünsche, seinen Sohn vom Militair frei zu bekommen, und habe daher ihm solches bemerkt.

[Frage:] Die Frau müsse aber doch die Person genannt haben, durch welche er das Geschäft gehen solle, und auf dessen Geheis sie den Antrag mache.

[Antwort:] Die Frau habe gar keine Person genannt, sondern sich geäussert, als wenn sie das Ganze unmittelbar an des Herzogs Louis | Hoheit bringen werde, und so das Ganze werde besorgt werden seyn, daher er auch nicht weiter gefragt habe.

[Frage:] Er müsse doch von dem Hönes später gehört haben, wie es gegangen.

[Antwort:] Der Hönes habe ihm später geklagt, daß er das Geld bezahlt; nun aber weder seinen Sohn zurückbekommen, noch das Geld wieder erhalten könne; Hönes habe ihm oft Vorwürfe gemacht, daß er ihn zu der Frau, die ihn angeführt habe, gebracht habe; weiter habe er sich um die ganze Sache nicht bekümmert, und auch nicht bekümmern wollen. |

[Frage:] Er müsse werde wohl eigenes Interesse bey der Sache gehabt haben; weil er sich doch der Sache so angenommen; er solle sich hierüber erklären.

[Antwort:] Er könne auf das heiligste versichern, daß er ganz kein Interesse und keine andere Absicht gehabt, als dem Hönes zur Freilassung seines Sohns behülflich zu seyn.
Da Er habe auch sonst nie jemand einen solchen Rath ertheilt oder Schritt gethan, und sey in dem vorliegenden Fall blos durch jene | Frau auf die angegebene Art veranlast worden.

Die Richtigkeit sämtl. vorstehender Angaben bezeugt facta praelectione.
Jh. Ch. Östereicher

Apparat

Entstehung

8. Februar 1810

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakten Weber G 246, Bü 5, Fasz. 1

    Quellenbeschreibung

    • 5 DBl., davon (7 b. S.) = Bl. 1a/r – 2b/r Hönes, 2b/v – 5b/r (12 b. S.) Österreicher

Textkonstitution

  • „1000 f.“am Rand hinzugefügt
  • „auch“durchgestrichen
  • „hier“über der Zeile hinzugefügt
  • „zu“durchgestrichen
  • „zu wollen“über der Zeile hinzugefügt
  • „kurz vorher“über der Zeile hinzugefügt
  • „Kellner“unsichere Lesung
  • der„ihr“ durchgestrichen und ersetzt mit „der
  • „er“über der Zeile hinzugefügt
  • „dem Östreicherüber der Zeile hinzugefügt
  • „er“durchgestrichen
  • „er“durchgestrichen
  • „seyn“durchgestrichen
  • „müsse“durchgestrichen
  • „ganz“sic!
  • „Da“durchgestrichen
  • „ertheilt“über der Zeile hinzugefügt

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