Johann Nepomuk Hummel an Carl Friedrich Peters in Leipzig
Weimar, Sonntag, 2. Oktober 1825

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[…]

Sorgt daher für vernünftige Gesetze für Deutschland, so wie es Frankreich für Frankreich und England für England that, so hat kein Verleger über Unbilligkeit zu klagen, und das Verkaufen des Autors in anderen Länder[n] beeinträchtigit ihn nicht.

[…]

Übrigens dürfen sich die deutschen Verleger nicht schmeicheln unsere Sachen den Engländern od. Franzosen nachstechen zu können, denn wir verkaufen sie nicht dem Einzeln, (außer er bezahlt den Betrag der Dreyen,) sondern in den drey Ländern zugleich, und darunter muß schon ein deutscher Verleger natürlich begriffen seyn; folglich sticht er es nicht dem Ausländer sondern seinen deutschen Kollegen nach. –

Bei Verlegern wie z. B. Schlesinger, der in Paris und so zu sagen in Deutschland auch Verlag hat, ist das anders; ein solcher muß für Frankreich und Deutschland zugleich bezahlen, denn ich würde keinen deutschen andern Verleger darum betrügen; allein darum können Sie außer Sorgen seyn; dem habe ich kürzlich als er bei mir war die Thüre gewiesen; und ich gäbe mein Manuscript einem Andern lieber wohlfeiler als diesem unverschämmten Juden, Vater u. Sohn. Ich glaube Maria Weber ist auch seiner schon satt. Sobald ich ein bischen Zeit habe, werde ich das Konzert zum Stich bereiten und es Ihnen schiken. Leben Sie wohl.

Ihr aufrichtiger Freund
Hummel

Apparat

Zusammenfassung

sendet Peters die Bearbeitung einer Beethoven-Sinfonie; ausführlich über den Mehrfachverkauf und das Fehlen eines Urheber- und Verlagsrechts, u. a. negativ über Schlesinger; erwähnt Weber

Incipit

… Übrigens dürfen sich die deutschen Verleger nicht schmeicheln

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Verbleib unbekannt

    Provenienz

    • Drüner, Kat. 55 (2004), Nr. 14, mit Teilfaks. S. 9

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