Anlage Nr. 13: Anstellungsdekret für Johann Huber bei Herzog Ludwig von Württemberg
Stuttgart, 1. März 1809

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Da Wir durch die freundschaftliche Abtretung und mit Einverstand des in Unsren Diensten stehenden geheimen Secretär von Waebers, seinen Bediehnten nahmens Johann Huber bey Unsrer Persohn zu nehmen Uns beschloßen haben so machen Wir es benantten zur heiligsten Pflicht uns treu ehrlich und unverdroßen zu diehnen, Unsren Vortheil bey allen Gelegenheiten zu erhaltten Unsren Nachtheil aber überall auf Gewißen, zu verhüthen, Wir versprechen Ihm dagegen

a) Ihn als Cammerlaquay anzustellen,
b) Monatlich 16 flrs. Gehalt so ihm baar und richtig von Unsren Chatoullen Gelder von Uns ausbezahlt werden sollen
c) Eine jährliche CammerLaquay Livrée bestehendt in Rock, Weste und Hoosen, und einem Huth.
d) Wan Wir ihn verschicken täglich 1 f. Zulage.

Endlich versprechen Wir ihm, daß wan Er Uns einige Jahre treu, ehrlich und redlich gediehnt eine Erhöhung Seines Gehalts welches auch dan[n] schon eintreten soll wan[n] | Wir in einiger Zeitt finden werden, daß Er auf die einem ehrlichen Manne erlaubte Weyse, Unsern Vortheil hervorgebracht hatt. Welches Wir alles hiedurch mit Unsrer Unterschrift bekräftigt haben

[m. pr.:] H. Ludwig
[Kopist: ]Stuttgardt d 1t Märtz 1809

Apparat

Entstehung

1. März 1809

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakten Weber G 246 Bü4

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (2 b. S.)
    • [13] letzte Nummer [ohne Zählung, mit Bleistift 7]

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