Vertrag über die Oberon-Verlagsrechte zwischen Adolph Martin Schlesinger und Carl Maria von Weber
Berlin 2. Februar 1826 / Dresden 8. Februar 1826

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Apparat

Zusammenfassung

Schlesinger ist alleiniger Rechteinhaber für den Oberon-Klavierauszug und alle Arrangements für alle Länder außer England, darf auch Orchesterstimmen stechen, nicht aber die Partitur; nachkomponierte Stücke liefert Weber unentgeltlich nach; Verkaufssumme: 1500 Reichstaler

Generalvermerk

Hinweise zum Inhalt notierte Friedrich Wilhelm Jähns (D-B, Weberiana Cl. V [Mappe XIX], Abt. 5D, Nr. 193); vgl. Weberiana, Heft 23, S. 89

Entstehung

2. Februar 1826 / 8. Februar 1826

Überlieferung

  • Textzeuge: Verbleib unbekannt

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