Georg Vogler an Ludewig I., Großherzog von Hessen in Darmstadt
Darmstadt, zwischen Freitag, 1. und Samstag, 30. Januar 1813

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Durchlauchtigster GroßHerzog,
gnädigster Herr!

Nehmen E. K. H. Höchst Dero alten und treuen Dieners innigsten und herzlichsten Dank huldreichst auf!

Dieser gnädigste Schutz hat in meinem Leben eine neue Epoche gestiftet, weil ich sonst, gemäß dem gewißenhaft anvertrauten, festen Entschluß, von diesem Augenblick an für die Welt, für Wissenschaften und Künste wär todt gewesen. Doch lieber rechtschaffen als gelehrt! Die für E. K. H. bestimmte, vollständige Abschrift der Partitur Jephtas Gelübde, wo zwischen jedem Musikstück der Dialog nebst einigen Andeutungen (im eigentlichen Verstande Scenarium) vorkömmt, fiel so fehlerhaft aus, daß Mayerbeer wenigstens noch 8 Tage lang seine Reise hätte verschieben müssen, um sie zu korrigiren. Und o! wie gern hätte er auch dadurch seinem allergnädigsten Landesherrn die unterthänigste Devozion bezeigen wollen; allein da seine in Stuttgart aufzuführende komische Oper (aus 1001 Nacht, auch ein verkleideter Calif) seine eiligste Gegenwart forderte, so nahm er die Partitur nach Mannheim mit, um sie von da aus, begleitet von einer kindlich devotesten Zuschrift E. K. H. zu Füßen zu legen, welches auch, da er den 20sten vermutlich da eintraf, schon muß geschehen sein.

Durchlauchtigster GroßHerzog!

Ich kenne HöchstDeroselben allgemein bekannte Großmuth gegen Künstler. Dürfte ich mich in der zuversichtlichen Sprache eines alten Dieners äussern, Etwas vorschlagen, was Mayerbeer nie geträumt hat, Niemand errathen dürfte? Er hat jüngsthin von seinem ausserordentlich reichen Großvater mütterlicher Seits privative als Erstgebohrner und Liebling unter seinen Brüdern ein Kapital von 60,000 preussischen Thalern geerbt, er ist also gesonnen, die Welt zu sehen und sein Talent bis ins Unendliche zu vervollkommnen. Von ihm ist also etwas Großes zu erwarten. Inzwischen wünscht er sehnlichst E. K. H. allerhöchsten Beifall einzuärdnten; darf ich nun als Beweis dessen Etwas vorschlagen?

Wenn E. K. H. statt allen möglichen Präsenten ihn mit dem Patent als großherzogl Hessischen Hof- und Kammer Kompositeur (ohne alle Besoldung) durch mich zu überraschen gnädigst geruhen würden, so dürfte Mayerbeer sich unendlich glücklich fühlen.

Dieser Vorschlag sei unmaßgeblich ausgesprochen! Inzwischen wär es eine huldreiche Aufforderung, und möchtiger Sporn für ihn, u von allen seinen ferneren Werken eine Abschrift E. K. H. zu Füßen zu legen, dann käm es auf Allerhöchste Großmuth an, sie in der Folge zu honoriren.

Noch einen andern Vorschlag sei meinem gnädigsten und huldreichsten Gönner anvertraut!

Apparat

Zusammenfassung

Meyerbeer hätte die Jephta-Abschrift schon überreicht, diese war aber zu fehlerhaft. Da er nach Stuttgart zur Aufführung seines Alimelek mußte, hat er die Partitur zur Korrektur mitgenommen und sendet sie von Mannheim aus, wo er vermutlich den 20. (Dez?) eintraf, Vogler bittet den Großherzog, Meyerbeer das Patent als großh. Hess. Hof- und Kammerkompositeur zu verleihen; (bricht danach ab)

Incipit

Nehmen E. K. H. Höchst Dero alten und treuen Dieners

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Darmstadt (D), Hessisches Staatsarchiv (D-DSsa)
    Signatur: D 12, 33/27, fol. 1

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (4 b. S. o. Adr.)
    • Fragment
    • Anm. in Tinte: „Abt Vogler. Schluß fehlt./“

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • J. Veit, F. Ziegler, Carl Maria von Weber in Darmstadt, Tutzing 1997, S. 59–60, mit Teilfaks. (Bl. 2v)

Textkonstitution

  • „allgemein“über der Zeile hinzugefügt
  • „es“über der Zeile hinzugefügt

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