Erlass des Nürnberger Stadtrats
Nürnberg, Freitag, 28. Januar 1791

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Dem Entreprenneur der Heußleriℓ. Schauspieler Gesellschaft v. Baillon zu Aichstädt ist die gebettene Erlaubniß, in dem allhiesigen Opernhauß theatralische Vorstellungen nach Ostern geben zu dörfen, zu ertheilen*; jedoch mit dem ausdrücklichen Beding, daß er sich allen vorgeschriebenen Conditionen füge und die benöthigte Decorationen selbst mitbringe.

[Mitteilung an:]
Bau-Amt.
KriegsAmt.
Bürgermeister jun.

Apparat

Entstehung

28. Januar 1791

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Nürnberg (D), Staatsarchiv Nürnberg (D-Nsa)
    Signatur: Ratsverlässe Nr. 4231 (= 1790/91, Nr. 11; ab 13. Januar 1791), S. 56

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • EV: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 (Teil II), in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Heft 13(1899), S. 224
    • Wiederabdruck: Theodor Hampe, Die Entwicklung des Theaterwesens in Nürnberg von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806, Nürnberg 1900, S. 350

    Einzelstellenerläuterung

    • „… geben zu dörfen, zu ertheilen“Die Gesellschaft, zu der auch Webers Eltern gehörten, spielte vom 25. April bis 1. September 1791 in Nürnberg sowie parallel dazu vom 22. Juli bis 30. August in Erlangen; vgl. Ziegler, Wanderbühnenbetrieb, S. 141.

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