Christian Ludwig August von Vellnagel an Herzog Louis von Württemberg (Bericht)
Stuttgart, Donnerstag, 8. Februar 1810

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Durchlauchtigster
Euer Hoheit

habe ich die Ehre auf allerhöchsten Befehl Sr Königl. Maj. gehorsamst zu eröfnen, daß heute der LöwenWirth Joh. Michael Hönes von Schwiebertingen klagend eingekommen seye, daß auf insinuationen, die ihm von gewisen Personen gemacht worden, er veranlaßt u. überredet worden seye, an den H. Bron v. Weber+ + Geh. Scecret. von Euer Hoheit* die Summe von 1000. fl. zu leihen, in der prononcirten Absicht | um mittelst dieses Anlehens es dahin zu bringen, daß sein in Königl. Militärdiensten stehender Sohn aus solchen befreyet werden möge, welches ihm auch versprochen worden seye. Da hierzu seine Hofnung hierüber getäuscht worden, habe er die Zurückzahlung dieser 1000. fl. öfters monirt ud bey dieser Veranlassung | unter anderm die vage Antwort erhalten, daß dieses Geld unter den Geldern Euer Hoheit stecke, u. v. Weber es nicht so leicht zurükzuzahlen vermöge. Dieses habe Seine Königl: Maj.# # in der Hinsicht, daß der Name Eurer Hoheit in der Sache compromittirt worden, veranlaßt, sich der Papiere des H: v. Weber bemächtigen, zu lassen die – Euer Hoheit angehende Papiere aber in dem Kasten, wo sie separirt worden, assecrirt, zu lass u. dem | H. Oberamtmann Faber, als HöchstDero Geschäftsführer, den Schlüssel dazu zustellen zu lassen; von diesem Augenblik an, könnte an aber, und da weitere V[…]lassungen des H. v. Weber nöthig seyn dürften, konnten Se. K. M. denselben nicht mehr als in HöchstDero Diensten angestellt betrachten u. Se. K. M. glaubten | erwarten zu dürfen, daß E. Hoheit auch diesen Gesichtspunct auffassen, u. somit alles weitere, was noch in Absicht des H. v. Weber, der nun ferner über diese u. andere Verwickelungen gehört werden würde, vorgehen dürfte, als etwas anzusehen geneigt seyn werden was nicht mehr HöchstDero Diener sondern lediglich einen Fremden, der blos unter dem Gesetz stünde, betreffe. In tiefsten […] pp Stuttgart p.

Apparat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakten Weber G 246, Bü 5, Fasz. 3

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S.) u. 1 DBl. (3 b. S.)

Textkonstitution

  • „Durchlauchtigster“durchgestrichen
  • „+ Geh. Scecret. von Euer Hoheitam Rand hinzugefügt
  • „von“über der Zeile hinzugefügt
  • hierzudurchgestrichen
  • „hierzu“unsichere Lesung
  • „# in der … Sache compromittirt worden,“am Rand hinzugefügt
  • „zu lassen“durchgestrichen
  • „assecrirt“unsichere Lesung
  • „zu lass“durchgestrichen
  • „an, könnte“durchgestrichen
  • „und“über der Zeile hinzugefügt
  • unleserliche Stelle
  • mehr„weiter“ durchgestrichen und ersetzt mit „mehr
  • „gehört werden würde, vorgehen“unsichere Lesung
  • „lediglich“am Rand hinzugefügt
  • unleserliche Stelle

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