Christian Ludwig August von Vellnagel an das Stadtoberamt Stuttgart
Stuttgart, Montag, 12. Februar 1810

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Nach der Anlage hat v. Weber, der Sohn, seine Schulden auf ungefähr 2300. fl. berechnet. Zieht man die Forderung ausländischer Gläubiger hievon ab, so bleiben für die inländischen ppter 1900. f.

Zu Tilgung derselben schlägt Weber sein Mobiliar
auf –––– 900. f.
an, und was er durch die von ihm componirte Oper zu verdienen hoft,
auf ––– 1400. f. –––––––––– 2300. f.

bey dieser illusorischen Berechnung ist, im Fall sich die Gläubiger nicht | zu einem Nachlaß oder Aufschub verstehen, der Concurs unvermeidlich. Ob nun, um den Gläubigern die bereits gnädigst befohlene Eröfnung zu machen, machen, dieselben einzeln nach Angabe des vWeber, oder – welches um der Sicherheit willen den Rechten gemäßer wäre – durch die öffentlichen Blätter unter Anberaumung des möglichkürzesten Termins durch das hiesige StadtOberamt citirt, u. Weber inzwischen in polizeylichem Verhaft fortbehalten werden soll, wird der allerhöchste Befehl submittest erwartet.

Vellnagel
Stuttgart d. 12. Febr. 1810.

[Notiz am Kopf von Bl. 1r:] d: 13. Febr. 1810.
per Erlaß an das
StadtOberamt.

[Notiz von Friedrich I. am Kopf von Bl. 1r:] Der lezte Fall, .... und unter policeilichen Arrest
F

Apparat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakten Weber G 246, Bü 5, Fasz. 11

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S. o. Adr.)
    • Anmerkung König Friedrich I. am oberen rechten Rand von 1r

Textkonstitution

  • ppterunsichere Lesung
  • „machen,“durchgestrichen
  • „durch das hiesige StadtOberamt“
  • „Der lezte Fall, … unter policeilichen Arrest“unsichere Lesung

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