Friedrich von Schuckmann an das Königliche Polizeipräsidium in Berlin
Berlin, Montag, 14. Januar 1828

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Minist. des Innern und der Polizei

An das Königliche Polizei Prä-

sidium

hier

Betr. die Verhütung des Streites in

den öffentl. Blättern über die

Oper: Oberon.

Damit jedem leidenschaftlichen und ärgerlichen Streite in den hiesigen öffentlichen Blättern, welcher durch einen in dem ersten diesjährigen Stükke des hiesigen Conversationsblattes befindlichen Aufsatz über die Oper: Oberon, in dieser bereits von des Königs Majestät entschiedenen Angelegenheit herbeigeführt werden könnte, möglichst vorgebeugt werde, erhält das [Kürzel] nach dem Wunsche Sr. Durchlaucht des Herrn Ministers für die Angelegenheiten des Königlichen Hauses, hierdurch den Auftrag, die Censoren der betreffenden hiesigen öffentlichen Blätter dahin anzuweisen, daß sie für jetzt allen Aufsätzen über den Streit wegen der Aufführung des Oberon pp die Druckerlaubniß versagen, wobei es sich jedoch versteht, daß späterhin, wenn erst die Oper zur Aufführung gekommen, der Kritik derselben der censurmäßige freie Lauf zu lassen ist.

Berlin [Paraphe]

An das Königl. Ober Censur Collegium.
Abschrift hievon dem [Kürzel] zur Nachricht Kenntnißnahme und Benachrichtigung des K. Ober Präsidii.Berlin
d. M. d. I. u. d. Pol.

Apparat

Zusammenfassung

weist an, dass die Zensoren keinen Artikel bezüglich der Streitigkeiten um die Einstudierung des Oberon genehmigen dürfen

Incipit

Damit jedem leidenschaftlichen und ärgerlichen Streite in den hiesigen öffentlichen Blättern

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit; Eveline Bartlitz

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: I. HA Rep. 77 (Ministerium des Innern), Tit. 1000, Nr. 1, Bl. 68r/v

    Quellenbeschreibung

    • Brief von Schreiberhand

Textkonstitution

  • „Nachricht“durchgestrichen

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