Haas’sche Buchhandlung an Carl Maria von Weber in Prag
Prag, Donnerstag, 19. Januar 1815

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Ew. Wohlgebohrn!

In der gestrigen Prager Zeitung finde ich Ihre bey mir herausgeben wollenden:
Duetten, drey, für 2 Discant Stimmen mit Begleitung des Pianof, — Ihro Majestaet der Königin von Bayern gewidmet. Op. 30. Berlin 5 f
annoncirt; — so frappant mir diese Erscheinung ist, so wenig kann ich sie mit denen Gerechtsamen zusammenreimen, welche verkaufte Manuscripte in Bezug auf die Käufer derselben haben.

Ihre Duetten hätten schon längst die Preße verlaßen, hätten Sie mich nicht mit denen Correcturen /: es dürfte wohl geflissentlich geschehen seyn :/ so lange hindan gehalten, Sie können mir daher auch keine Saumseeligkeit zur Last legen.

Ich werde diesen merkwürdigen Fall H. C. Haas mittheilen.

Mit Achtung Haas’sche Buchhandlung

Apparat

Zusammenfassung

ist erstaunt über die Anzeige der von ihm zum Stich angekauften Duette, die nun bei Schlesinger in Berlin erschienen seien; die Werke hätten die Presse verlassen, wenn Weber nicht mit den Korrekturen so saumselig wäre

Incipit

In der gestrigen Prager Zeitung finde ich Ihre

Generalvermerk

Carl Haas hatte Weber laut Tagebuch am 11. Februar 1813 um Kompositionen zum Druck gebeten, worauf Weber am 13. März mit einem entsprechenden Angebot reagierte. Handelseinig wurde man bezüglich der Canzonetten op. 29, deren Stichvorlage am 24. Mai an den Verlag gegeben wurde, sowie der Duetten op. 31 (bei Haas op. 30), deren Manuskript am 26. Mai folgte. Die Zahlung des Honorars erfolgte am 26. Juni. Am 26. Juli lieferte Weber noch die Stichvorlage der Lieder op. 30 nach, für die er am 5. August sein Honorar erhielt. Am 13. Mai 1814 schrieb Weber dann laut Tagebuch an Haas und forderte die Rückgabe der Duetten und Lieder, die er nachfolgend an Schlesinger verkaufte (vgl. den Vertrag vom 5. August 1814). Der Grund für das Zurückziehen der einmal gegebenen Zusage ist unbekannt, da der Brief bislang als verschollen gilt. Leider sind durch Überlieferungslücken im Tagebuch-Jahrgang 1814 auch die nachfolgenden Auseinandersetzungen mit Haas nicht nachvollziehbar. Die im Brief geäußerte Behauptung, Weber habe bereits vor längerer Zeit Druckfahnen erhalten, diese aber vorsätzlich nicht an den Verlag zurückgeschickt, scheint jedenfalls nicht gänzlich falsch, denn im Tagebuch ist am 21. Januar 1815 die Erledigung der Korrekturen festgehalten. Zudem war Weber offenbar tatsächlich die Rückzahlung der Honorare schuldig geblieben, was er bezüglich der Lieder op. 30 laut Tagebuch am 20. Januar 1815 schleunigst nachholte. Die drei Duette erschienen sowohl bei Schlesinger (laut Eintrag im Verlagsbuch am 18. Dezember 1814 Erstauflage von 200 Stück, im Februar 1815 nochmalige Auflage von 50 Stück) als auch bei Haas, der im Intelligenzblatt zur Prager Zeitung Nr. 80 (21. März 1815), S. 332 seine „so eben“ mit dem Zusatz „Edizione originale unicamente legitima“ erschienene Ausgabe anzeigte und die zuvor publizierte Schlesinger-Publikation als „eben so widerrechtlichen als theuren“ Nachstich bezeichnete.

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Weberiana Cl. IX, Kasten 1, Nr. 2

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S. o. Adr.)

Textkonstitution

  • „auch“über der Zeile hinzugefügt

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