Korrespondenzbericht aus Dresden, 15. September 1817

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Dresden, 15 Sept. Noch ist zwar keine feierliche Erklärung der Vermählung der Prinzessin Mariane mit dem Erbgroßherzog von Toscana erfolgt, und der in dieser Angelegenheit hier anwesende Marchese und Senator Baldelli hat die lezten Schritte deswegen nicht gethan. Es leidet indeß wohl keinen Zweifel, daß in der Mitte des kommenden Monats die Vermählungsfeierlichkeiten hier vollzogen werden. Prinz Friedrich, der älteste Bruder der Braut, wird dabei den Prokurationsaktus verrichten. Das Trousseau oder die Ausstattung der Prinzessin ist sehr schön, aber alles aus inländischen Fabrikaten, die es in der That in allen Stüken mit denen des Auslandes aufnehmen können. Unser verdienter, und durch ein Dekret des Königs neuerlich bestätigter* Kapellmeister Maria v. Weber komponirt (da der andre Kapellmeister Morlacchi auf nicht weniger als acht Monate Urlaub zu einer Reise nach Neapel genommen hat) die Vermählungskantate. Man glaubt, daß die Abreise der Prinzessin sogleich nach der Vermählung erfolgen werde, da sie Anfang November schon in Florenz eintreffen soll. Gestern erhielt sie mit ihrer Schwester der Prinzessin Josepha und ihrem jüngsten Bruder, dem Prinzen Johann, durch den Bischof Schneider in der königlichen Schloßkapelle die Firmelung. […]

Apparat

Generalvermerk

Autorenzuweisung nach dem Beiträger-Register der Allgemeinen Zeitung, hg. von Bernhard Fischer, München 2003 (lt. hs. Randnotiz im Cottaschen Redaktionsexemplar)

Entstehung

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Ziegler, Frank

Überlieferung

  • Textzeuge: Allgemeine Zeitung, Jg. 20, Nr. 272 (29. September 1817), S. 1088

    Einzelstellenerläuterung

    • „… Dekret des Königs neuerlich bestätigter“Gemeint ist das Dekret über die lebenslange Anstellung vom 15. September 1817.

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