Bekanntmachung von Brühl (Reaktion auf Veröffentlichung der General-Musikdirektion Berlin)

Zurück

Zeige Markierungen im Text

Bekanntmachung.

Die am 11ten d. M. in den hiesigen Zeitungen abgedruckte Verhandlung der General-Musikdirektion der Königlichen Schauspiele, welche als eine Dienst-Angelegenheit durchaus nicht zur öffentlichen Bekanntmachung geeignet war, ist ganz ohne mein Vorwissen und ohne meine Zustimmung eingerückt worden. Als Chef des gesammten Königlichen Theaterwesens fühle ich mich verpflichtet, dies hier öffentlich zu erklären, und ist die Einsendung erwähnter Verhandlung in die Tagesblätter um desto tadelnswerther, als sich in den ersten Abschnitten derselben unrichtige Angaben befinden

Graf Brühl,
General-Intendant der Königl. Schauspiele.

Unterzeichnete erklären hiermit, daß die in No 111 der Zeitung eingerückte Verhandlung der General-Musik-Direktion, die besprochene Aufführung mehrerer Opern betreffend, ohne ihr Wissen öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Berlin, den 12ten May 1824. F. L. Seidel.
J. A. Schneider.
C. Moeser.
C. A. Seidler.
A. Bohrer.
Carl Blume.*

Apparat

Zusammenfassung

Brühl gibt bekannt, dass die Veröffentlichung Spontinis ohne sein Wissen geschehen sei und dass sie zudem Unwahrheiten enthalte

Entstehung

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Schreiter, Solveig

Überlieferung

  • Textzeuge: Königlich privilegirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen, Nr. 174 (15. Mai 1824)

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen, Nr. 114 (15. Mai 1824)

Textkonstitution

  • „J.“sic!

Einzelstellenerläuterung

  • „… Bohrer . Carl Blume .“Die nachgetragene Bestätigung zu Brühls Erklärung wurde zuerst von der Zensur gestrichen, gelangte dann aber doch in die Zeitung; vgl. Brief von Lichtenstein an Weber vom 15. Mai 1824.

    XML

    Wenn Ihnen auf dieser Seite ein Fehler oder eine Ungenauigkeit aufgefallen ist,
    so bitten wir um eine kurze Nachricht an bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.