Friedrich von Schuckmann an das Königliche Polizeipräsidium in Berlin
Berlin, Sonntag, 27. Januar 1828

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Absolute Chronologie

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Folgend


An

das Königl. Polizei-Präsidium

hierselbst

zu No 297

Ungeachtet das Königl. Polizei-Präsidium bereits ausdrücklich angewiesen worden ist, Verfügung zu treffen, daß über die Oper „Oberon“ bis zu deren Aufführung nichts gedruckt werden solle; so wird dieser Gegenstand doch von Neuem und zwar auf eine höchst unpaßende und fast unehrerbietige Weise in der anliegenden No: 17 des hiesigen Conversations-Blattes berührt, wie solches der darin enthaltene Aufsatz „Berliner Conversation“ darthut.

Je mehr mich dieser befremden muß, um so bestimmter muß ich das Königl. Polizei-Präsidium für die Befolgung meiner Verfügung verantwortlich machen, und will dieselbe daher hiermit nochmals anweisen, auf die genaueste Vollziehung derselben zu halten. Sollte sich hierunter ein Censor unaufmerksam oder nachläßig bezeigen, so ist derselbe sofort in eine Ordnungsstrafe von 20 rtl. zu nehmen, und sollte hierbei irgend ein Vorwurf die Saumseligkeit eines Polizei-Beamten treffen so will ich auch diesen mit einer nachdrücklichen Strafbestimmung ansehen, da es unzuläßig ist, diesen Gegenstand wie eine gewöhnliche polizeiliche Administrations-Angelegenheit behandelt zu wißen, und da es schlechterdings nicht weiter geduldet werden kann, daß das Schriftsteller-Gesindel durch seinen Muthwillen und seine Unverschämtheit den Anordnungen der Behörden Hohn spreche.

Unter Rücksendung der Anlage Ich erwarte ich daher die Anzeige des Königl. Polizei-Präsidii, was von demselben in dieser Angelegenheit verfügt worden ist und wenn hinsichts der Nichtbeachtung meiner früheren Anweisung ein Vorwurf beizumeßen gewesen ist.

Berlin [Kürzel]
der Minister des Innern u. der Pol.
[Paraphe]

Apparat

Zusammenfassung

erinnert daran, dass die Zensoren keinen Artikel bezüglich der Streitigkeiten um die Einstudierung des Oberon passieren lassen dürfen, und fordert Strafe für den verantwortlichen Zensor bzw. Polizeibeamten, der für die Veröffentlichung eines erneuten Beitrags zum Thema verantwortlich sei

Incipit

Ungeachtet das Königl. Polizei-Präsidium bereits ausdrücklich angewiesen

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit; Eveline Bartlitz

Überlieferung

  • Textzeuge: (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: I. HA Rep. 77 (Ministerium des Innern), Tit. 1000, Nr. 1, Bl. 78r/v

    Quellenbeschreibung

    • Brief von Schreiberhand

Textkonstitution

  • „anliegenden“durchgestrichen
  • „Unter Rücksendung der Anlage“durchgestrichen
  • „ich daher“durchgestrichen

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