Unbekannt an die Königliche Sektion der neuen Administration in Stuttgart
Stuttgart, Montag, 19. August 1811

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An die K. Section der neuen Admini-
Stration.
ddto 19. Aug. 1811.

Da S. K. M. vermög allerhöchsten Decrets vom 14. d. M. allergnädigst verordnet haben, daß dem, in Ravensburg arretirten, vormaligen Secretaire des Herrn Herzogs Louis Hoheit, von Weber, in keinem Falle der Aufenthalt im Königreich gestattet, sondern derselbe über die Grenzen geschafft werden solle, mit dem Verbote, die k. Staaten nie wieder zu betreten, so wird der K. Section der neuen Administration aufgegeben solchen den K. Landvogteien zur genauen Nachachtung[??] bekannt zu machen.

Stg. [ungezeichnet, Paraphe nicht entziffert]

[Zusätze:] 3021. / 3040

Apparat

Zusammenfassung

übersendet dem Innenministerium eine Kopie des von Weber unterzeichneten Verbots, die Württembergischen Staaten zu betreten

Incipit

Der Unterzeichnete Policei Minister hat die Ehre

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 12

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S.)
    • Expediervermerk

Textkonstitution

  • „neuen Admini-“unsichere Lesung
  • „in Ravensburg arretirten“am Rand hinzugefügt

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