Die Festsetzung Webers in Ravensburg im August 1811

Mit seiner Ausweisung aus Stuttgart im Februar 18101 sollte Weber nach dem Willen des Königs untersagt werden, die württembergischen Lande noch einmal zu betreten. Als er am 9. August 1811 von München aus zu seiner Reise an den Bodensee und in die Schweiz aufbrach, machte er am 11. August auf dem Postweg in Ravensburg Station, wo sein Pass vom Oberamtmann Friedrich Heinrich Romig kontrolliert wurde, der ihn offensichtlich erkannte (wie Weber erst nachträglich erfuhr, vgl. TB vom 13. August 1811) und daraufhin festsetzte, um das weitere Vorgehen zunächst durch Rückfragen in Stuttgart klären zu lassen (vgl. TB vom 11. August 1811). Ravensburg gehörte „nach einem Gebietstausch im Vorjahr zum Königreich Württemberg“2, was Weber möglicherweise nicht bewusst war, andererseits lassen die Unterlagen aber auch den Schluss zu, dass Weber diese Anweisung nicht ausdrücklich erteilt worden war. Mit der Kontrolle und Befragung Webers setzte eine umfangreiche Behördenkorrespondenz ein, bis Weber dann am 15. August seinen Pass zurückerhielt und noch am selben Tag (vgl. TB) die Stadt wieder verlassen musste.

An dieser Korrespondenz waren neben dem Ravensburger Amtmann Friedrich Heinrich Romig vornehmlich der Stuttgarter Polizeiminister Ludwig von Taube, der Innenminister Karl Graf von Reischach sowie König Friedrich I. von Württemberg beteiligt. Die dazu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg erhaltenen Schriftstücke spiegeln den Vorgang quasi lückenlos, da einige der Dokumente auch in amtlichen Kopien bzw. Entwürfen vorhanden sind:

Weber berichtet rückblickend in einem Brief an Gottfried Weber vom 16. August 1811 über den Vorfall, und in einem Brief an Johann Gänsbacher vom 22. September 1811 heißt es nur lapidar zur Reisestation Ravensburg: „hier hatte ich Unannehmlichkeiten wegen meinem Paß, und muste 3 Tage still liegen, bis er per Estaffette wieder von Stuttgart zurük kam, dazu kam noch eine Verkältung die mir beynah die Ruhr zugezogen hätte. d: 15t reiste ich wieder ab [...]“.

Einzelnachweise

  1. 1Vgl. dazu den Themenkommentar Stuttgarter Prozessakten.
  2. 2Schwandt (Weber), S. 140.

XML

Wenn Ihnen auf dieser Seite ein Fehler oder eine Ungenauigkeit aufgefallen ist,
so bitten wir um eine kurze Nachricht an bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.