Gerichtsprotokoll bezüglich der Klage der Musikhandlung Schlesinger gegen den bei Steiner in Wien erschienenen Freischütz-Klavierauszug von M. J. Leidesdorf “mit Hinweglassung der Worte” (PN: S: u: C: 3805.)
Berlin, 2. Juni 1822

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Editorial

Summary

Gutachten E. T. A. Hoffmanns bezüglich des bei Steiner in Wien erschienenen Freischütz-Klavierauszugs von M. J. Leidesdorf “mit Hinweglassung der Worte” (PN: S: u: C: 3805.); es handle sich nicht um einen Nachdruck des bei Schlesinger erschienenen originalen Klavierauszugs, sondern um eine eigenständige Reduktion, vermutlich nach Vorlage der Partitur; während Webers “Art Klavierauszüge zu machen […] Etwas ganz Eigenthümliches und Geniales” habe, sei der Leidesdorf’sche “ganz nach dem gewöhnlichen Schlendrian gearbeitet”, beide haben eine jeweils “ganz andere Tendenz” und seien “nach ganz andern Grundsätzen” eingerichtet; somit liegt kein Nachdruck vor

Incipit

Ich bin aufgefordert worden, meine Meinung über die vorliegende Rechtsfrage

General Remark

Auf Schlesingers Anzeige in der Leipziger Zeitung (1822, Beilage zu Nr. 90 vom 8. Mai, S. 1085), nach welcher alle in anderen Verlagen erschienenen Freischütz-Klavierauszüge und -Arrangements “verstümmelte und unvollständig[e,] widerrechtlich unternommene Nachdrücke” wären, reagierte der Verlag Steiner im selben Journal (1822, Nr. 94 vom 14. Mai, S. 1426) mit einer Gegenerklärung (datiert 10. Mai 1822), nach welcher der “vor 4 Monaten” erschienene Freischütz-Klavierauszug “ohne Text” von M. J. Leidesdorf keineswegs ein Nachdruck sei, da es bei Schlesinger keine entsprechende Vorlage gäbe. Schlesinger brachte diesbezüglich eine Klage gegen Trautwein, der in Berlin die Steiner-Ausgabe vertrieb, beim Berliner Kammergericht ein; als Gutachter wurden E. T. A. Hoffmann, C. F. Rungenhagen und F. Wollank gehört, überliefert ist lediglich die Stellungnahme Hoffmanns.

Creation

2. Juni 1822

Tradition

  • Text Source: Julius Eduard Hitzig (Ed.), Aus Hoffmann’s Leben und Nachlass, vol. 2, Berlin 1823, pp. 282–285

    Corresponding sources

    • E. T. A. Hoffmann, Juristische Arbeiten, hg. von Friedrich Schnapp, München 1973, S. 519–521 (zur Einordnung des Textes vgl. auch S. 39)
    • Schreiter, in: Festschrift für Joachim Veit zum 60. Geburtstag, S. 660 (unvollst.)

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