Caroline von Weber an Justizamt in Dresden
Dresden, Samstag, 5. August 1826

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Apparat

Zusammenfassung

Erklärung, dass Weber außer seinem Testament keine weiteren Anweisungen hinterlassen habe (es sei denn in London, worüber Fürstenau nach Rückkunft befragt werden kann); bittet um Nachfrist für die Erstellung des NL-Verzeichnisses, da erst Fürstenau abgewartet werden müsse

Incipit

Ew. Wohlgeb: haben wir vermittels Injuncts aufgegeben, sowohl

Überlieferung

  • Textzeuge: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
    Signatur: 10047, Amt Dresden, Nr. 3287 (Amtsgericht Dresden, Lit. W. Nr. 124), Bl. 23f.

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