Heinrich Schlesinger an Caroline von Weber in Dresden
Berlin, Sonntag, 2. Juli 1843

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Frau Capellmeister Caroline von Weber in Dresden

Ihre gerichtliche Bescheinigung habe dem hiesigen K. Gericht übergeben; mein Bruder Moritz war gerade hier (er läßt sich Ihnen und den beiden Herren Söhnen bestens empfehlen, und hat auch Ihre Aussage vor Gericht beschworen, da er während der Herausgabe der Werke des unsterblichen Carl Maria v. Weber im Geschäft war und viele der Briefe an den Componisten selbst geschrieben hatte. Das Königl. Gericht verlangt aber doch noch Ihre endliche Vernehmung als Erbin und will selbst, daß die Tagebücher auf die in Ihrer gerichtlichen Anerkenntniß Bezug genommen, vorgelegt werden. Doch können Sie die Vorlegung der Tagebücher ablehnen, sich berufend auf das Testament*. Zu Ihrer Beruhigung überreiche ich anbei 1. die eigenhändig geschriebenen Contracte C. M. von Webers v. 10 Oct 1822 in 2 Expl.

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

hat ihre Bescheinigung dem Gericht übergeben, das aber doch Einsicht in die Tagebücher verlange, die sie jedoch verweigern könne, indem sie auf das Testament verweise; sendet ihr in der Anlage die eigenhändig unterschriebenen Kontrakte Webers zurück (!!)

Incipit

Ihre gerichtliche Bescheinigung habe dem hiesigen

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1833–1864, S. 472

    Einzelstellenerläuterung

    • „… sich berufend auf das Testament“Webers Anweisung, seine Tagebücher nach seinem Tod ungelesen zu verbrennen, findet sich nicht in den beiden Testaments-Versionen, sondern in seinem Beibrief vom 10. Februar 1822.
    • „… v. Weber's Biographie u. Werk“Vermutlich ist nicht Rungenhagens Weber-Biographe vom November 1826 gemeint, da diese bei Trautwein, nicht bei Schlesinger erschienen war (das Autograph erhielt später F. W. Jähns; heute D-B, Weberiana Cl. V [Mappe IA], Abt. 3, Nr. 16). Vielmehr könnten Webers eigene Autobiographie sowie sein Werkverzeichnis gemeint sein, deren Autographe verschollen sind.

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