Adolph Martin Schlesinger an den Verlag B. Schott’s Söhne in Mainz
Berlin, Freitag, 12. Januar 1827

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Bis jetzt habe ich Ihnen nicht auf Ihren Brief vom 4t Novbr. geantwortet, weil ich mündlich in der OsterMeße die quaest. Angelegenheit abmachen wollte, jetzt schreibt man mir aber unter andern aus Nürnberg und sendet mir sogar 1 Expl der Ouvert. des Oberon 4m (Bruxelles chez Snell) daß Sie jene Expl. dorthin gesandt haben. Sie schreiben mir daß Sie im Juny schon Expl. von Brüssel erhalten haben und glauben dadurch auch ein Recht des Debits jenes Nachdrucks zu besitzen; war es Ihnen aber nicht schon durch alle öffentlichen Blätter bekannt, daß ich außer mehreren andern Privilegien, auch das Darmstaedtische gegen den Nachdruck der Oper und aller Arrangements und den Verkauf derselben erhalten habe? und hat es nicht auch der seelige Weber selbst schon vor seiner Reise nach London hinlänglich bekannt gemacht, daß nur ich das Eigenthumsrecht der Oper für alle Staaten außer England besitze? in den Niederlanden, u Frankreich usw. darf man jene Sachen zwar nachdrucken, weil unsere Gesetze sich nicht bis dahin erstrecken, jener Nachdruck darf aber nicht in Deutschland verkauft werden. […]

Editorial

Summary

hat aus Nürnberg die Nachricht erhalten, dass Schott ein Exemplar der in Brüssel bei Snell erschienenen Oberon‑Ouvertüre à 4ms verbreitet habe; weist daruaf hin, dass auch dies verboten sei und Schott hinglänglich bekannt sein müsse

Incipit

Bis jetzt habe ich Ihnen nicht auf Ihren Brief vom 4t Novbr. geantwortet

Responsibilities

Übertragung
Joachim Veit

Tradition

  • Text Source: Copy: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Shelf mark: Kopierbuch 1826–1833, S. 107

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