Gottfried Weber an Prinz Emil in Darmstadt
Darmstadt, Samstag, 7. Juli 1832

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Durchlauchtigster Prinz,
Gnädigster Herr.

Ein irriges Gerücht von Eurer Hoheit unmittelbar bevorstehender Hieherkunft zu einer StaatsrathsSitzung hatte mir die Hoffnung gegeben, Höchstdenenselben die Huldigung meiner neuen Dienststellung persönlich darbringen zu können, welche ich jetzt schriftlich zu Ihren Füßen zu legen mir erlaube.

Die hohe und zumal in unseren Zeiten so unabsehbar wichtige Stelle des ministère public am Höchsten LandesgerichtsHofe ist nunmehr wirklich meinen schwachen Schultern anvertraut: ich habe die Ehre, wirklicher General-Staatsprocurator zu sein; und zwar nichts Anderes nebenbei, welches Letztere meinem Amte die ihm so wesentlich nothwendige Unabhängigkeit gewährt. – Dieser Unabhängigkeit des wirklichen Amtes ist mir eben der Nebenumstand nicht gerade günstig, daß mein Rang, laut Anstellungsdecret, der eines Oberappellationsgerichtsrathes sein soll, also dem eines Untergeordneten des Präsidenten gleichgestellt ist, indeß, der Institution gemäß, der General St. Pr. dem Präsidenten gegenüber und gleich steht, u vielmehr die dem Gen. St. Pr. untergeordneten Generaladvocaten Rathsrang haben. Ich bin demnach ein wirklicher Generaal St. Pr. mit dem Rang eines Generaladvocaten. – Ich habe dieses Sr. Exz. dem Herrn Minister danksagend und in der That dankbar, bemerklich zu machen mir erlaubt, ja mich dazu amtlich verpflichtet geglaubt. Ich schmeichle mir, daß Er das Richtige der Bemerkung erkannt und in Erwägung gezogen hat, und wage an Euer Hoheit die unterthänigste Bitte, um HöchsDero Schutz. – Veranlassung zu einer, sich dem Institute mehr annähernden Rangstellung un zu einer Verbeßerung meines nur auf 2200 fl gesetzten Gehaltes, (welches also noch immer um 420 fl. gegen mein früheres Einkommen und um 400 fl gegen das des Staatsprocurators am Kreisgerichte zurücksteht,) – gibt vielleicht der zu hoffende Succeß in der Aßisen-Constitutionalitätsfrage, deren Bearbeitung, – jetzt aus ganz verändertem Gesichtspuncte, dermal meine ganze Sorgfalt anspricht.

Die, muthmaslich im Laufe der nächsten Woche erfolgende, Entscheidung, des höchsten Gerichts werde ich mir erlauben, Eurer Hoheit augenblicklich unterthänigst zu berichten.

Mich der Gnade rühmend, Eurer Hoheit ewig verpflichteter Schuldner zu sein, und mich zu fortgesetzter Huld empfehlend, ersterbe ich in tiefster Verehrung und Dankbarkeit Eurer Hoheit unterthänigster
Gfr Weber

Editorial

Incipit

Ein irriges Gerücht von Eurer Hoheit unmittelbar bevorstehender Hieherkunft zu einer StaatsratsSitzung

Responsibilities

Übertragung
Veit, Joachim

Tradition

  • Text Source: Darmstadt (D), Hessisches Staatsarchiv (D-DSsa)
    Shelf mark: D 4, Nr. 643/2

    Physical Description

    • 1 DBl. (4 b. S. o. Adr.)

Text Constitution

  • “anspricht”uncertain transcription

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