Adolph Martin Schlesinger an Friedrich Wilhelm III., König von Preußen in Berlin
Berlin, Donnerstag, 13. Juli 1826

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Sr Majestät der König

Ew. Königl. Majestät wagte ich unterm 30 Merz d. J. allerunterthänigste Gesuch zu Füßen zu legen, mir huldreichst ein Privilegium auf die in meinem Verlage erschienene und erscheinende Kompositionen des Königl. Sächs. Kapellmeisters C. M. v. Weber, dessen letzte Oper Oberon gegenwärtig in meinem Verlage erscheinen soll, allergnädigst zu bewilligen, gleich, wie die Gnade Ew. K. M. es für des General MusikDirektors Spontini Werke zu verleihen geruhet haben und auch gegenwärtig von Ihr. Maj. dem Könige v. Baiern & Sachsen und S. K. H. d. Großherzog von Hessen Darmstadt für diese Oper des zu früh verstorbenen Meisters zu meinen Gunsten bereits ertheilt haben.

Die Oper Oberon ist bereits gedruckt doch kann ich da mir die Gnade Ew. Maj. noch nicht huldreichst beschieden hat, dieselbe nicht dem sehnsüchtig darauf harrenden Publikum übergeben.

Die Ansicht, welche vielleicht hohe Staatsbehörden haben könnten, als sei ein Privilegium dieser Art nicht nöthig in dem die Gesetze gegen den Nachdruck schützen, kann der praktische Buch & Musikalienhändler nicht völlig theilen und daher kam es auch daß der Ritter Spontini sich diese Gnade auf meine Veranlassung allerunterthänigst erbat und ich nun um ein gleiches Privilegium für die Werke des berühmten Komponisten | dessen Schwanengesang die Oper Oberon ist, allerunterthänigst nachsuchte. Nur durch ein solches allergnädigstes Privilegium kann ich mein wohlerworbenes Eigenthum auch in Ew. M. Lande geschützt sehen, da beim Musikalien Handel die Gesetze so sehr leicht umgangen und ganz unwirksam gemacht werden können und leider oftmals schon zu meinem größten Nachtheil im Inn- und Ausland umgangen worden sind, indem Musikstücke durch Transponirung oder mit geringer Veränderung in der Begleitung, von Unberufenen zum größten Nachtheil des rechtmäßigen Verlegers herausgegeben und sodann weil nicht Note für Note gleichlautend nachgedruckt worden, obgleich die Sache dieselbe ist und vorstellen soll, nach den wörtlichen Buchstaben des Gesetzes als Nichtnachdruck erklärt wird. Ew. M. haben selbst im Buchhandel Privilegien der Art, allergnädigst für Göthes, Schillers Werke zu ertheilen geruht.

Die Huld Ew. K. M. anflehend mir die Erfüllung meines Gesuchs allergnädigst gewähren zu wollen, damit Webers letzte Oper Oberon der Oeffentlichkeit übergeben werden kann, ersterbe ich in tiefster Unterthänigkeit.

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

hatte am 30. März um ein Privileg für Webers Oberon gebeten (nach dem Muster Spontinis); obwohl einige ausl. Privilegien vorlägen u. die Oper gedruckt sei, könne er das Werk ohne FW’s Zustimmung nicht dem Publikum übergeben; begründet die Notwendigkeit des Privilegs

Incipit

Ew. Königl. Majestät wagte ich unterm 30 Merz d. J.

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 34–35

Textkonstitution

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