Ludwig von Taube an Königliche Ministerium des Innern in Stuttgart
Stuttgart, Mittwoch, 4. September 1811

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Der Unterzeichnete Polizey Minister hat die Ehre, dem Königl Ministerium des Innern das von dem Oberamt Ravensburg über die Insinuation des dem vormaligen Secretaire v. Weber eröfneten Verboths, die Königl Staaten nicht wieder zu betreten aufgenommene Protocoll in der abschriftl. Anlage* zur Nachricht mitzutheilen. Sich damit p. Stuttgart, den 4t Sept. 1811.

[m. pr.:]Taube

[Vermerk:] pr. 5 Sept: 1811

[am Kopf von Bl. 1r nachträglich eingetrage:] v. Weber. LandesVerweisung

Apparat

Zusammenfassung

übersendet dem Innenministerium eine Kopie des von Weber unterzeichneten Verbots, die Württembergischen Staaten zu betreten

Incipit

Der Unterzeichnete Policei Minister hat die Ehre

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 13

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S.)
  • 2. Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, zu Nr. 12

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.)
    • Aktenkopie o.U.

    Einzelstellenerläuterung

    • „… Protocoll in der abschriftl. Anlage“Im Entwurf der dort als „Note an das K. Ministerium des Innern“ bezeichneten Entwurfs ist an dieser Stelle angemerkt: „fiat cop“.

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