Adolph Martin Schlesinger to Carl August Kruschwitz in Hannover
Berlin, Thursday, January 31, 1828

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Daß wir auf Ihre Zusch. v. 28t v. M nicht früher antworteten, haben Sie lediglich nur in Ihrer gegen uns beobachteter Handlungsweise zu suchen. Auf Ihren Wunsch mit uns in Geschäftsverbindung zu treten, haben wir Ihnen unter 11t July 1826 die Bedingungen mitgetheilt nach welchen wir Ihnen bei einer Rechnung von mindestens 100 Rth netto und Abnahme eines Exemplars Novitäten auf feste Rechnung einen Rabatt v. 50 % bewilligt. Sie antworteten darauf unter 20t July Ihre Bedingungen genügen mir, wenn sie auch 1 Exempl meiner Novit. fest nehmen. Als wir d. Ordnung wegen eine copia unserer Bedingungen mit Ihrer Unterschrift versehen verlangten, schrieben sie unter 30t August, das Verlangte werde ich nächstens mitsenden, und ferner […] Zahlung werde ich zur Zeit leisten. – Die Zahlungszeit war laut unserer Bedingungen und wie üblich zu Ostern festgesetzt.

Wir zweifelten nicht, es mit einem Manne zu thun zu haben, der eingegangene Verbindlichkeiten prompt erfüllen würde, und expedirten demnach sowohl Ihre Bestellungen als auch 1 Exp. Nova laut Uebereinkommen auf feste Rechnung.

Als Sie zur Zahlungszeit in der Ostermesse 1827 nicht zahlten, und wir den Saldo der Rechnung auf Sie anwiesen, ließen Sie nicht nur unsere Tratte zurückgehen, sondern sendeten uns hernach nach eigener Willkühr, ohne Rücksicht auf unser Uebereinkommen und auf Ihre schriftliche Genehmigung der Ihnen gestellten Bedingungen zu nehmen, einen Abschluß und für 166 rh. 12 ggr Remittenden.

In wie fern eine solche Handlungsweise, welche den übereingekommenen Bedingungen ganz und gar zuwieder läuft für einen rechtlichen Geschäftsmann passend ist, der durch seine eigene Unterschrift entgegen handelt, mögen wir hier nicht erörtern.

Unser Herr Sohn war damals verreist, wir zu beschäftigt, sonst würden wir gleich unser Recht streng verfolgt, und Sie zur Erfüllung Ihrer eingegangenen Verpflichtungen angehalten haben. – Jetzt wollen wir jedoch lieber verlieren nur um Ihre Rechnung abschließen zu können.

Wir haben daher Ihre Retoursendung, wobei nicht allein von den auf feste Rechnung gesandten Novas sondern auch mehrere von den verlangten Artikel als Webers Ob. Fr etc einzelne Piecen daraus usw. sich befanden, abgeschrieben, remittiren dagegen auch von Ihren Artikeln welche wir nicht brauchen können, und da der von Ihnen in Summe angegebene Pro[…]rt der Rechnung nicht stimmt, so finden sie angelegen einen postenweise specificirten Auszug und Abschluß nach welchem uns noch ein kleines Saldo von rh 21 – kommt, den entweder in Anweisung auf sie oder durch Zahlung an Hr. Gräfe in Lpg auszugleichen bitte.

Daß der Oberon auch dort gegeben wird*, war uns angenehm zu hören, daß wir aber von Ihrer Bestellung vor gänzlicher Regulirung der alten Rechnung, keine Notiz nehmen können werden Sie bei Ihrem Verfahren gegen uns ganz in Ordnung finden, eben so wenig werden Sie verlangen daß wir für Sie eine […] […]ste kaufen und Ihnen zusenden.

[ohne Unterschrift]

Editorial

Summary

Rechnungsstreitigkeiten, darunter offensichtlich Webers Oberon und Freischütz; dankt für die Nachricht über die Oberon‑Aufführung in Hannover; will weitere Bestellung (Oberon) erst nach Zahlungserledigung erfüllen

Incipit

Daß wir auf IHre Zusch. v. 28t v. M. nicht früher antworteten

Responsibilities

Übertragung
Joachim Veit

Tradition

  • Text Source: Draft: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Shelf mark: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 278–280

Text Constitution

  • illegible text
  • “Fr”uncertain transcription
  • illegible text
  • illegible text
  • illegible text

Commentary

  • “… Oberon auch dort gegeben wird”Am Hoftheater Hannover fand am 6. November 1827 die Erstaufführung des Oberon statt.

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