Carl Maria von Weber an Ambrosius Kühnel in Leipzig
Nürnberg, Mittwoch, 6. März 1811

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S: Wohlgebohren

Herrn A: Kühnel

berühmten Musik Verleger

in

Leipzig.

P: P:

Ihr geehrtes Schreiben vom 15. Feb: habe ich in Bamberg den 3t März richtig erhalten. Das Honorar* bitte ich Sie Ihrem Vorschlage gemäß durch die H: Gayl et Hedler an H: Geh: Rath Vogler in Darmstadt auszahlen zu laßen, dem ich schon davon avisirt habe.

OrgelConcert kann ich Ihnen keines verschaffen. Der H: Geh: R: Vogler hat keines, und außerdem möchte wohl schwehr ein gutes zu finden seyn, sollte ich aber irgendwo eines finden, werde ich Ihnen mit Vergnügen die Anzeige davon machen.

Haben Sie mir irgend etwas aufzutragen, so ersuche ich Sie mir nach München Post restant zu schreiben, wo ich mich einige Zeit aufhalten werde.

Mit aller Hochachtung
Ihr
ergebener
Carl Marie von Weber.

Editorial

Summary

bittet Honorar an Vogler zu senden; Bitte um Orgelkonzert kann nicht erfüllt werden, da Vogler keines habe und ihm kein gutes bekannt sei

Incipit

Ihr geehrtes Schreiben vom 15t Feb: habe ich in Bamberg

Responsibilities

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Tradition

  • Text Source: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Shelf mark: Mus. ep. C. M. v. Weber 256

    Physical Description

    • 1 Bl. (2 b. S. einschl. Adr.)
    • Siegelrest u. -loch
    • PSt: R. 3. NÜRNBERG. | 6. MAR. 1811.
    • am oberen Rand der Adressenseite Briefregistraturvermerke des Verlags (Absende- u. Empfangsdatum)
    • auf der Briefseite oben in der Mitte Zählung “4.” (möglicherweise von F. W. Jähns)

    Provenance

    • Stargardt Kat. 653 (11./12. März 1993), Nr. 1156

    Corresponding sources

    • Hischberg 77, S. 16

Text Constitution

  • M“F” overwritten with “M

Commentary

  • P: P:abbreviation of “praemissis praemittendis (nach Vorausschickung des Vorauszuschickenden / man nehme an, der gebührende Titel sei vorausgeschickt)”.
  • “Das Honorar”Schon im Brief an Ambrosius Kühnel vom 9. Januar 1811 hatte Weber um die Übermittlung des Honorars für die Voglerschen Umarbeitungen der Bach-Choräle nach Darmstadt gebeten, darauf bezieht sich wohl diese neuerliche Anweisung.

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