Adolph Martin Schlesinger an den Verlag B. Schott’s Söhne in Mainz
Berlin, Mittwoch, 3. Oktober 1827

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Schott & Söhne in Mainz

Aus Ihrem Schreiben vom 15ten d. ersehe ich, daß Sie darauf beharren mir mein Guthaben nicht zahlen zu wollen, nachdem ich schon mehr gethan habe als irgendein anderer gethan hätte. Sie wissen daß ich früher mit Ihnen Comissionsrechte hatte und außerdem meine Baarrechnung. Dadurch entstand eine Confusion die nur zu Ihrem Vortheil und zu meinem größten Nachtheil ausfiel. Denn von Ihrem Comissionslager ist fast gar nichts verkauft, indem nicht einmal die Artikel die ich auf feste Rechnung von Ihnen erhielt verkauft worden sind, daher auch die auf ComissionsConto gelieferten Zahlungen nicht geleistet hätten werden sollen. Das ganze Comissions Conto betrug 11 à / 2000 fl wovon Sie nur 3 à 400 fl. zurückerhielten. Ist je von einem Ihrer Comissionslager 3/4 desselben verkauft word[en] Sie haben nur das Recht Ihr Gutachten in Ihren eigenen, mir in Comission gegebenen Artikeln zurückzufordern, und schon seit 1819 wollte ich Ihnen diese Artikel zurückgeben. Sie wollten indeß keine Rücksendung derselben annehmen. Wie können Sie also von Zeitverlust sprechen, und wie viel ist denn der Betrag den Sie nach Ihrer Vorderung Angabe zu fordern haben wollen 176 fl. d. ungefähr 95 f. und für meinen Sohn 10 fl. die Sie sich von demselben zu jeder Zeit hätten einziehen können. –

Nur um endlich einmal die Rechnung abgeschlossen und saldirt zu sehen, nahm ich Ihre angebliche Forderungen, und weil Sie versprachen sodann zahlen zu wollen das geschah in mehreren Ihrer Schreiben zuletzt in dem welches Sie mir in letzter Ostermesse schrieben.

Auch Ihr Herr Bruder sagte mir 1824 in Frankfurth a/m daß in jeder Ostermesse abgeschlossen und die sich ergebende Saldo mit rh. 174. 13 ggr an baar bezahlt werden solle. Den erwähnten Rechnungsabschluß fand ich in Ihrem Schreiben nicht vor Sie gaben mir davon den mit bis ult Decbr 1826 kommenden Saldo mit 174 rh. 13 ggr: an während ich noch den Ihnen gesandten Abschluß rh 186. 8 ggr. zu fordern habe. Wollen Sie nun daß unsere Geschäftsverbindung unterhalten werden soll und nicht für immer abgebrochen werde, so acceptiren Sie entweder, bis nach erfolgter Rech[…] irung den [Forts. S. 226:] der Differenz von 11 rh. 19 ggr: zu welchem Behuf ich Anzeige franco erbitte, welche Post in meinem Abschluß nicht stimmt die nach Ihrem Buche schuldige Summe von 174 rh. 13 ggr. 3/m dto. andernfalls remittire ich Ihnen in kommender Messe den Betrag der alten Forderung in alten mir in Comission gesendeten Artikeln, auf Verlangen kann dies gleich geschehen, mache sodann meinen Abschluß und das Handlungsgericht wird entscheiden. Sollten Sie diese rh. 174 13 ggr s/m nicht acceptiren, so expedire ich Ihnen nicht ein Blatt mehr für Sie. Daß Sie mir genug Schaden durch Beeinträchtigung meines Eigenthums zugefügt haben wogegen ich mich niemals revangirt habe, will ich hier nur beiläufig erwähnen, daß Sie aber fortfahren die mir nachgestochene Ouv aus Oberon zu debitiren, kann ich nicht mehr ruhig mit ansehen, und werde deshalb eine Beschwerde bei Sr. Königl. Hoheit Ihrem Großherzog einreichen. Ich ertrage dergleichen Beeinträchtigungen nicht mehr von Ihnen. Hinsichtlich Ihres Verlages habe ich noch zu bemerken daß ich von keinem so wenig verkaufe als von dem Ihrigen weil Sie solchen überall mit 50 % in Komission geben und gegen Baar mit 70 % verkaufen. Jeder der Artikel Ihres Verlages kaufen will verlangt daher einen bedeutenden Rabatt den ich meinen Grundsätzen zufolge nicht zugestehen kann. Sie können daher leicht begreiffen, daß ich von dem was ich jetzt von Ihrem Verlag erhielt mehr als 7/8 desselben unverkauft zu liegen habe. – Ich habe indeß auch manches verschrieben um nur Ihnen die Zahlung des Saldos zu erleichtern. Mein Verlag kostet viel Geld und ich muß daher auch Geld dafür einnehmen. Was die Beethovenschen Quat. Ihres Verlags anbetrift werde ich leider wenig verkaufen können weil Sie jedermann durch Sie besitzt und Sie niemand doppelt kauft, ich auch keinen der Verpflichtung auflegen kann die complette Sammlung von mir zu nehmen. Wenn die Meinigen fertig sein werden werde ich sehen was zu thun ist, mir indessen keine Anrechtlichkeit zu Schulden kommen lassen. Wollen Sie das noch nicht Partitur gestochene Quartett nicht selbst stechen so biete ich Ihnen hiermit vierzig Gulden für das Eigenthumsrecht der Partitur.

Sie entschuldigen sich bei der Ouv Oberon daß sie solche früher herausgegeben haben als die Meinige erschienen sei, hat nicht H. v. Weber schon wärend seiner Anwesenheit in London durch alle öffentliche Zeitungen bekannt gemacht daß ich der alleinige Eigenthümer für alle Arrangements bin. 2t Was werden Sie sagen wenn ich Ihre Beethovenschen Symfonien & Quat. u. Andere von Ihnen nicht gestochene Arrangements so wie die noch nicht gelif. Partitur herausgeben würde

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

Streit über Rechnungen betreffend, die üblicherweise bei der Frankfurter Ostermesse beglichen werden; wegen des Nachdrucks der Oberon‑Ouvertüre wird er eine Beschwerde beim Großherzog einreichen; bietet 40 Gulden für das Eigentumsrecht an der Partitur der Beethovenschen Quartette und droht sonst ähnlich zu verfahren, wie Schott bei dem Nachdruck der Oberon‑Ouvertüre

Incipit

Aus Ihrem Schreiben vom 15ten d. ersehe ich

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 226–228

Textkonstitution

  • 28 Sept. 27.durchgestrichen
  • „Comissionsrechte“unsichere Lesung
  • „fl“unsichere Lesung
  • „Vorderung“durchgestrichen
  • „mit rh. 174. 13 ggr an“durchgestrichen
  • „werden“durchgestrichen
  • unleserliche Stelle (ca. 4 Zeichen)
  • „revangirt“unsichere Lesung

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