Zu den Honorarstreitigkeiten Webers mit Helmina von Chézy um das Euryanthe-Libretto

Dass es bei den Auseinandersetzungen zwischen Carl Maria von Weber und der Librettistin seiner Oper Euryanthe um mehr ging als nur Geld, nämlich um die Urheberrechte an einem Werk, darauf hat schon Till Gerrit Waidelich in Weberiana, Heft 18 (2008) hingewiesen. Da es zur Zeit der Entstehung eine feste Regelung diesbezüglich nicht gab, war es in der Praxis meist üblich, dass ein Komponist seinem Librettisten den Text abkaufte und damit die weiteren Vermarktungsrechte auf eine bestimmte Zeit erwarb. Im Fall des Freischütz hatte Weber von Friedrich Kind für 20 Dukaten dessen Textbuch erhalten und auf fünf Jahre das Eigentumsrecht daran erwirkt, indem der Textdichter so lange seine Dichtung nicht drucken lassen durfte. Dass Kind aufgrund der ungeheuren Popularität der Oper mit dieser Regelung im Nachhinein alles andere als zufrieden war, wurde in den Editionen der WeGA bereits ausführlich dokumentiert1. Im Vergleich mit den Unstimmigkeiten zwischen Weber und Kind gestaltete sich die Angelegenheit mit Helmina von Chézy, auch aufgrund deren Lebenssituation als alleinstehende Frau und Mutter von zwei Söhnen, ambivalenter, und ihre Zusammenarbeit, die harmonisch und respektvoll begonnen hatte, wurde im Verlauf der Verhandlungen zum wahren Alptraum für beide, in dem es dann vordergründig um das Thema ging, bei dem bekanntlich die Freundschaft aufhört: Geld. Da die Quellenlage zu diesem Gegenstand sehr umfangreich und unübersichtlich ist, soll hier der Versuch unternommen werden, das ‚unschöne‘ Kapitel mittels der auf der Homepage der WeGA veröffentlichten Dokumente noch einmal zu rekonstruieren. Anhand von Webers Tagebuch-Notizen (TB) sowie Auszügen aus Briefen und Schriften lässt sich der Hergang der finanziellen Streitigkeiten im Wesentlichen in drei Bereiche gliedern:
– die erste Honorarzahlung für die in Wien eingereichte Zensurfassung des Librettos Anfang 1822,
– die Vereinbarungen betreffs Drucklegung des Librettos 1822/23 und
– die weiteren Forderungen der Librettistin wegen eines Extra-Honorars von verschiedenen Theatern ab Mitte 1823.

Erste Honorarzahlung für die in Wien eingereichte Zensurfassung des Librettos Anfang 1822

Die Arbeit an ihrer Dichtung hatte Helmina von Chézy im Oktober 1821 begonnen, und bereits am 31. Dezember desselben Jahres zahlte Weber ihr für das Libretto lt. TB 20 # [Dukaten] (= 65 rh [Reichsthaler]). Dass er die Übereignung des Euryanthe-Librettos ähnlich handhaben wollte wie mit Friedrich Kind beim Freischütz, belegt sein Brief an die Chézy vom selben Tag, mit dem er ihr das Geld schickte. Im Gegensatz zum Freischütz wurde das Buch von der Wiener Direktion extra honoriert, sodass Weber durch den Kauf quasi keine Ausgaben entstanden. Er kündigte der Dichterin mit der Geldsendung außerdem an, dass er in Wien um eine Erhöhung des Honorars bitten wolle. Im Brief an den Stellvertreter des Wiener Theaterdirektors, Louis Duport, vom 3. Januar 1822 schlug Weber dann dementsprechend neben seinem Honorar für die Partitur (240 # zuzüglich 60 # Reisegeld) 30 Dukaten für das Buch vor. Dieses wurde offenbar auch bewilligt (vermutlich im Brief, den er am 20. Januar erhielt), denn noch vor Erhalt des kompletten Textbuches Ende Januar übergab er die restlichen 10 # (31 rh 16 gr[Groschen]) an die Chézy, was er ebenfalls im Tagebuch vermerkte2. Das vorgestreckte Honorar (insgesamt 30 # in Gold bzw. 96 rh 16 gr.) ließ sich Weber während seines Aufenthaltes in Wien im Februar/März 1822, wo er zweimal den Freischütz dirigierte und erfolgreich KonzerteT gab, bei dem es aber auch darum ging, sich einen Eindruck über die Bedingungen vor Ort, speziell über das zur Verfügung stehende Sängerpersonal, zu verschaffen und das Textbuch bei der Zensur einzureichen, lt. TB am 9. März erstatten3. Auch in den Briefen aus der Kaiserstadt an seine daheimgebliebene Frau ist davon die Rede, einschließlich der Meldung, dass sein „Buch aus der Censur ohne die geringste Änderung gekommen“ ist4. Bei der ‚durchgewunkenen‘ Textfassung handelte es sich, das konnte Weber zu dem Zeitpunkt nicht ahnen, noch nicht um die endgültige Form des Librettos, die er am Ende vertonen würde5. Das Textbuch wurde bis zur Uraufführung der Oper am 25. Oktober 1823 auf seine Anregung hin von der Chézy noch mehrfach umgearbeitet6, was mit ein Grund werden sollte für die zusätzlichen Forderungen, die die Librettistin später an den Komponisten stellte.

Vereinbarungen betreffs Drucklegung des Librettos 1822/23

Während Weber erste Verhandlungen mit Verlegern im Hinblick auf die Drucklegung des Klavierauszugs zur Oper führte7, unternahm Helmina von Chézy im Frühjahr 1822 (zu dieser Zeit war die Aufführung noch für Herbst 1822 geplant) ebenfalls Anstrengungen hinsichtlich einer eigenständigen Publikation des Textbuches, in dem sie an verschiedene Verleger herantrat. Überliefert ist ihr Angebot an Adolph Martin Schlesinger vom 1. März 1822. Etwa zeitgleich muss sie auch bei Georg Joachim Göschen angefragt haben, woraufhin dieser am 4. März jedoch abschlägig antwortete und ihr den Wiener Buchhändler Johann Baptist Wallishausser empfahl. Dass Chézy den Ratschlag beherzigte und Kontakt zu Wallishausser aufnahm, verdeutlicht dessen Antwort vom 27. April, in welcher er sie aufforderte, das Honorar für Druck und Verlag festzulegen. Im Brief vom 28. Juni 1822 besprach er dann weitere Details mit ihr, wie die Auflagenzahl von 1000 Exemplaren.

Obwohl das Textbuch von der Wiener Zensur bewilligt worden war, gingen Weber und Chézy, die beide Expertisen in ihrem Bekanntenkreis eingeholt hatten8, im Verlauf des Jahres 1822 an die grundlegende Überarbeitung der Textvorlage, die Aufführung wurde auf 1823 verschoben, zumal Weber auch mit der Komposition nicht wie geplant vorankam. Im Brief vom 26. November 1822 offerierte Chézy, die sich zu der Zeit in Berlin aufhielt, Wallishausser, dass sie Weber „einen Vorschlag wegen der Euryanthe gemacht habe, sie selbst an Sie zu übermachen“, und bat ihn, da sie noch Schulden in Dresden zu begleichen habe, das verabredete Honorar für die 1. Auflage an den Komponisten zu schicken9. Mit Weber selbst muss sie dann jedoch verabredet haben, dass er ihr das zu erwartende Honorar (25 Dukaten = 75 rh) vorstreckte. An das Geld kam sie auf zweierlei Weg: Die eine Hälfte (38 rh) sollte sie sich von Schlesinger auszahlen lassen (vgl. Webers TB vom 28. November, seinen Brief vom selben Tag an sie, in den er die Zahlungsanweisung einlegte); die zweite Hälfte (37 rh) händigte Weber am 4. Dezember einem Bekannten der Librettistin, E. G. Richter, persönlich aus, vgl. wiederum TB-Vermerk und Brief vom 22. Dezember 182210. Im selben Brief ermahnte er sie eindringlich, das Buch nicht vor der Uraufführung der Oper in den Druck zu geben, woraufhin sie ihn in ihrer Antwort beschwichtigte, dass Wallishausser nichts anfange, bevor er die Komposition abgeschlossen habe11.

Weitere Forderungen der Librettistin wegen eines Extra-Honorars von verschiedenen Theatern ab Mitte 1823

Von Juli 1822 bis Frühjahr des darauffolgenden Jahres arbeiteten Carl Maria von Weber und Helmina von Chézy weiter intensiv am Libretto, und dies, auch wenn sie inhaltlich nicht immer einer Meinung waren, im Großen und Ganzen einvernehmlich. Waren sie beide in Dresden, trafen sie sich meist persönlich, ansonsten (besonders während der räumlichen Trennung durch Chézys Berliner Aufenthalt) tauschten sie sich brieflich aus12. Ab Mai 1823 nahm ihre Beziehung allerdings eine unerwartete Wendung. Im Brief vom 31. Mai 1823, mit welchem Chézy Weber letzte Textbuch-Korrekturen schickte, rollte sie das Honorar-Thema, welches für ihn zu dem Zeitpunkt vermutlich abgeschlossen schien, erneut auf, indem sie anfragte, welche „Ansprüche“ er bei den übrigen Haupttheatern für sie geltend machen wolle. Sie begründete das erneute Ansprechen der Honorar-Frage mit ihrem zeitlichen und mühevollen Aufwand, den die Überarbeitung ihr bereitet hätte, aber auch mit ihrer „zerdrückenden Lage“. Weber vermerkte den Erhalt des Briefes mit drei Ausrufezeichen im TB. Am 4. Juni konzipierte er lt. TB seine Antwort, die er einen Tag später dann absandte, worin er sie, noch freundlich, aber schon in etwas angespanntem Ton, auf die frühere Honorarzahlung von 30 # hinwies und auf den Widerspruch, dass sie das Buch selbständig drucken ließe und trotzdem zusätzliches Honorar von den Theatern verlange. Weitere Beweise seiner Anerkennung wolle er jedoch vom Erfolg des Werkes abhängig machen. Doch Chézy ließ es nicht darauf beruhen, sondern antwortete ihm wenig später mit einem Schreiben, dessen Empfang Weber im TB mit dem Zusatz: „ganz krank darauf geworden“ festhielt. Der überlieferte Entwurf des Briefes verdeutlicht aufgrund der vielen Korrekturen, wie sie um die passenden Worte rang. Quintessenz ihrer Zeilen ist, dass sie die 30 Dukaten als Honorar für die im Februar 1822 eingereichte Zensurfassung betrachtete, welches nicht automatisch für die aktuelle umgearbeitete Werkversion mitgelten könne, und außerdem von Weber eine Erklärung verlangte, ob die Wiener Direktion mit den 30 Dukaten das Recht erwirkt hätte, dass auch andere Theaterdirektionen ihr Werk zur Aufführung benutzten. Weber konsultierte daraufhin den Dresdner Juristen Friedrich Kuhn und schlug ihr eine sofortige mündliche „Unterredung“ im Beisein des Rechtsbeistandes vor. Chézy muss sich jedoch unpässlich gemeldet und darum gebeten haben, das Treffen allein abzuhalten13. Am 20. Juni kam es lt. TB dann zur Verständigung zwischen Weber und Chézy. Ihre Sicht auf den Hergang der Verhandlung mit Weber schilderte sie ausführlich gegenüber einer Freundin, worüber die überlieferten Briefentwürfe Zeugnis ablegen. Ihrer Schilderung zufolge sei das „freundliche Verhältniß“ wieder hergestellt und Komponist und Librettistin hätten sich darauf geeinigt, dass Weber bei den Bühnen, die Chézy ihm vorschlage, um ein besonderes Honorar für sie anfragen wolle. Da Helmina von Chézy in ihrem Brief an Weber vom 5. Juli 1823 noch einmal nachhakte und ihm sogar anbot, die Anfrage bei den Theaterdirektionen selbst zu übernehmen, kam es am 13. Juli zu einem erneuten persönlichen Treffen14, bei dem sie gemeinsam ein „Brief Formular“ aufsetzten, obwohl Chézy lt. Webers TB-Eintrag „kein Recht mehr hat etwas zu fodern“15.

Doch ausgestanden war die Angelegenheit damit noch nicht. Kurz vor der Uraufführung der Oper (Helmina von Chézy war inzwischen nach Wien übergesiedelt, Weber aufgrund der Aufführungsvorbereitungen angereist) kam es zu erneuten Auseinandersetzungen zwischen den beiden. Am 10. Oktober erhielt Weber einen Brief von der Dichterin, in dem sie ihm vorschlug, ihr entweder das Eigentum an der Oper für 600 Thaler (abzüglich der bereits vorgeschossenen 75 rh) abzukaufen oder aber bei den früher vereinbarten Theaterdirektionen Honorare für sie auszuhandeln (als hätte sie die Abmachung vom Juli des Jahres vergessen). Die Vermittlung erfolgte lt. TB über den Verleger Steiner, den Weber mit einer Reaktion zu ihr schickte, woraufhin er ein zweites Schreiben erhielt, welches er jedoch unbeantwortet ließ. In dem Antwortschreiben erinnerte er sie an das am 13. Juli getroffene Übereinkommen, mit dem er sich verpflichtet hatte, bei folgenden Bühnen um ein Honorar für die Dichterin zu bitten: Berlin, Dresden, Kassel, Darmstadt, Karlsruhe, Mannheim, Braunschweig, Hannover, Frankfurt/M., München, Stuttgart (zusätzlich noch Leipzig)16. Ausführlich berichtete Weber einen Tag später in einem Brief seiner Frau von den Vorkommnissen, beschrieb ihr Chézys zweiten Brief als „Wisch mit Lächerlichkeiten gefüllt“ und war fest entschlossen, sich „nun diese fatale Person vom Halse zu schaffen“, indem er sie „den gerichtlichen Weg gehen laße, der sie Mores lehren, und mir Ruhe bringen wird.“ Ferdinand von Biedenfeldt, der ihn als Abgesandter der Chézy tags darauf aufsuchte, gab er lt. zweitem Briefteil die Botschaft mit, dass er jedoch zu einer ruhigen gemäßigten Unterhaltung in Gegenwart von Zeugen bereit wäre, obwohl er „auch nicht wiße was sie für Resultat geben solle.“ Am 12. Oktober fanden sich die beiden Parteien im Beisein von Ignaz Franz Castelli zusammen, um zu verhandeln. Webers TB-Eintrag zufolge leugnete Helmina von Chézy zwar zuerst ihre Forderungen, bereute dann aber aufgrund der Vorlage der Papiere ihre Vorgehensweise, wobei ihr Weber „aus Mitleid mit ihrer hülflosen Laage“ ein Darlehen von 50 # anbot17.

Chézy lehnte dieses Angebot zunächst ab, wie man dem Brief Webers an seine Frau vom 22. Oktober 1823 entnehmen kann: „das Weib ist wirklich ein Scheusal. sie hat die 50 # nicht genommen, und ich höre von anderen Leuten daß sie einen Prozeß mit mir anfangen will. sie ist wirklich wahnsinnig.“ und „Sie weiß eigentlich nicht was sie will, als nur immer Geld, Geld, Geld.“ Am darauffolgenden Tag vermerkte er den Besuch des Juristen Anton Leopold Mosing im TB, der ihn im Namen der Chézy aufsuchte und abermals „Verdruß“ brachte. Im Zusammenhang damit steht möglicherweise eine überlieferte Stellungnahme der Chézy zu den Honorarstreitigkeiten, in der sie die bisherigen Verhandlungen aus ihrer Sicht zusammenfasste und dem Angebot Webers eine neue Klausel entgegensetzte. Weber sollte versprechen, „den Ueberschuß von 75 der Dichterin vorgeschossenen Dukaten [d. h. das vorgeschlagene Darlehen von 50 # plus der 25 Dukaten, die Weber ihr im November 1822 vorausgezahlt hatte, s.o.], je nachdem die Honorare eintreffen, an dieselbe einzusenden, wogegen ihm die Dichterin von jetzt an volle Freyheit giebt die Dichtung Euryanthe in ihrer jetzigen Gestalt, wie sie sie im Junius a. c. mit der letzten Handanlegung für ihn vollendet an alle deutschen Theater Direktionen (mit Ausnahme derjenigen im Auslande z: B: Holland, Elsaß Stockholm, Petersburg) u zum Klavier Auszug mit seiner Musik zu verkaufen.“18 Die Angelegenheit kursierte nicht nur in den Kreisen, in denen sich Weber und Chézy bewegten19, sondern fand auch Erwähnung in der Presse. Die Meinung des Berichterstatters der Aufführungsbesprechung im Gesellschafter steht dabei höchstwahrscheinlich stellvertretend für die damals vorherrschende Einschätzung der Zeitgenossen, die nicht begriffen: „[...] wie eine so geistreiche Frau noch wenige Tage vor der Darstellung den Meister mit unbescheidenen Forderungen quälen und selbst durch | einen Advokaten (?) von ihm 600 Thaler Silber Pränumeration auf den Gewinn, welchen die Zukunft von den übrigen deutschen Bühnen ihm gewähren wird, recht barsch verlangen konnte (?) – kennt sie denn unser gutes Deutschland so wenig, oder hält sie von ihrem Werk so gar viel?“20

Mag man Chézys Verhalten nun als übermäßige Habgier oder besonders ausgeprägtes Selbstbewusstsein interpretieren, ausgezahlt haben dürfte sich ihre Hartnäckigkeit unterm Strich nicht wie von ihr erhofft, obwohl die von Weber von den genannten Theatern einbedungenen Honorarzahlungen überwiegend geleistet wurden. Im Brief vom 8. Januar 1824 klagte Weber gegenüber Castelli, dass ihm die „Honorar Bestimmungen“ der Dichterin zwar „viele Schreiberey“ machten, sich die Direktionen aber „fügen“ würden21. Neben einer Zusatzzahlung von 80 fl. bzw. ƒ [Florin = Gulden] C.[onventions] M.[ünze] von der Wiener Administration für das abgeänderte Buch22 sind Extra-Honorare für die Chézy anhand von Webers Tagebuch nachgewiesen für Hannover (5 Friedrichd’or am 31. Januar 1824), Karlsruhe (5 # am 24. Februar 1824)23, Darmstadt (10 Carolin am 20. März 1824)24, Frankfurt/M. (8 # bzw. 24 rh 16 gr. C. M. am 20. August 1824)25, Kassel (5 Friedrichd’or in Gold ebd.) sowie München (88 ƒ am 31. Dezember 1825)26. Ob bei den weiterhin im TB aufgeführten Honorarzahlungen von Dresden (insgesamt 100 # bzw. 316 rh. 16 gr. am 30. März 1824), Prag (40 # bzw. 125 rh am 12. Februar 1824)27 und Berlin (800 rh am 5. Februar 1826)28 anteiliges Honorar für die Chézy inbegriffen war, bleibt unklar29. Dass die Honorare von Mannheim, Braunschweig und Stuttgart ausfielen, geht aus dem Brief der Chézy an Theodor Winkler vom 29. November 1824 hervor30. Aufgrund der verschiedenen Währungen der Honorare ist die Summe der Zahlungen nicht eindeutig zu ermitteln. Die überlieferten Angaben ergeben (grob umgerechnet) insgesamt ca. 520 Gulden bzw. 130 Dukaten. In seinem Ausgabenbuch vermerkte Weber neben den in der Formel genannten Orten noch seine Honorare von Bremen, Weimar, Rudolstadt, Leipzig und KölnMannheim, Braunschweig und Stuttgart fehlen allerdings auch hier.

Viele Jahre später veröffentlichte Helmina von Chézy in der Neuen Zeitschrift für Musik einen Beitrag in mehreren Teilen über Webers Euryanthe, in welchem sie ausführlich auf die Entstehung ihrer Dichtung sowie die Zusammenarbeit mit dem Komponisten einging. Die ehemaligen Honorarstreitigkeiten erwähnte sie hier als auch in ihren dazu überlieferten Entwürfen mit keinem Wort. Auch in ihren Memoiren Unvergessenes. Denkwürdigkeiten aus dem Leben (Leipzig 1858) findet sich nur ein kleiner Hinweis am Rande zum Honorar: „Weber hatte geglaubt, den Nutzen des Theaters wahrnehmen zu müssen, und mir in allem nur 30 Dukaten gegeben. Als Barbaja dies erfuhr, machte er, wie bemerkt, die 150 Fl. Conventionsmünze voll, und schenkte mir zu jeder Vorstellung eine Loge im dritten Rang, lud mich auch zu den Proben der »Euryanthe« ein.“31

Einzelnachweise

  1. 1Vgl. Solveig Schreiter, Textbuchedition, München 2007 und WeGA Serie III, Bd. 5b.
  2. 2Vgl. dazu auch den TB-Eintrag vom 6. Februar 1822.
  3. 3Das Honorar für die Partitur samt Reisegeld (insgesamt 1350 ƒ Conv:[entions] M:[ünze]) erhielt Weber erst am 31. Oktober 1823, vgl. TB-Eintrag sowie die überlieferte Quittung.
  4. 4Dies bestätigt auch der Brief von Helmina von Chézy an Therese Huber vom 30. März 1822.
  5. 5Möglicherweise war das im TB vermerkte persönliche Treffen mit der Chézy am 6. April 1822 die Initialzündung für die Überarbeitung?
  6. 6Der Einfluss Webers auf die endgültige Textfassung wurde in der Literatur schon untersucht, vgl. Michael Charles Tusa (1983), Marita Fullgraf (1997), Joachim Veit (1998), Sabine Henze-Döhring (2018) und Frank Ziegler (2018).
  7. 7Weber hatte im Brief vom 4. Februar 1822 bei Schlesinger in Berlin angefragt, da dieser aber zögerte, vergab er den Auftrag schließlich an Steiner in Wien; vgl. Brief vom 10. Oktober 1822 an Schlesinger.
  8. 8Vgl. die Hinweise dazu in der überlieferten Korrespondenz. Auch Karl Förster und Ludwig Rellstab beanspruchten Einflüsse auf das Libretto für sich; vgl. Skizzen aus dem Leben Försters, S. 295 sowie Cäcilia 1828, S. 10–12.
  9. 9Ein entsprechender Vermerk einer Zahlung von Wallishausser findet sich im TB aber nicht.
  10. 10Auch in der Korrespondenz mit E. G. Richter wird die Geldübergabe angesprochen.
  11. 11Ob es zu weiteren Auflagen des Textbuches kam, wie Chézy es im selben Brief erhofft, ist nicht nachweisbar.
  12. 12Vgl. die TB-Einträge sowie die überlieferte bzw. erschlossene Briefkorrespondenz zwischen den beiden.
  13. 13Vgl. TB-Eintrag und Briefe vom 17. Juni 1823.
  14. 14Möglicherweise gab es zwei Tage vorher bei dem gemeinsamen Ausflug schon eine Vorabsprache; vgl. TB.
  15. 15In einigen in ihrem Nachlass erhalten gebliebenen Briefentwürfen an verschiedene Intendanten thematisierte Helmina v. Chézy ihre Forderungen ebenfalls, obwohl nicht klar ist, ob sie die Briefe tatsächlich abschickte.
  16. 16Leipzig wurde später durch Prag ersetzt, vgl. Brief von Helmina von Chézy an August Moritz Engelhardt vom 28. Oktober 1824.
  17. 17Vgl. dazu auch Webers Brief an Caroline von Weber vom selben Tag.
  18. 18Chézy spricht in ihrer Stellungsnahme zwar von 13 Haupt-Theater-Direktionen (inkl. Wien), zählt dann aber nur elf namentlich auf (Mannheim hatte sie in der Aufzählung vergessen).
  19. 19Vgl. dazu auch Frank Ziegler in: Weber-Studien, Bd. 8, S. 504.
  20. 20Chézy reagierte in derselben Zeitschrift auf den Vorwurf beschönigend: „Insofern mich Referent der ‚Unbescheidenheit in Forderungen‘ anklagt, wage ich nichts, wenn ich mich nicht allein auf das Zeugniß aller derjenigen berufe, die seit 1800, wo ich zuerst drucken ließ, bis heut mit mir in Verbindung stehen, sondern auf das des Königl. Kapellmeisters v. Weber selbst. Diejenigen Bedingungen, über welche wir im Julius 1823 nach vollendeter Arbeit freundschaftlich überein gekommen sind, hat derselbe erfüllt, und wenn auch hier und da vielleicht ein vorübergehendes Mißverstehen statt gefunden, so war doch von Ihm Erfüllung seines Wortes zu erwarten; die Auseinandersetzung dieser Verhältnisse gehört nicht vor das Publikum, und sollte sie gegen meinen Willen statt finden, so erkläre ich im Voraus, daß ich sie nicht zu scheuen habe.“
  21. 21Dass dieser Prozess Chézy zu lange dauerte und sie selbst wiederum die Initiative ergriff, zeigt ihr Briefentwurf (vermutlich an Wallishausser) vom August 1824.
  22. 22Vgl. Brief von Duport an Chézy vom 24. November 1823.
  23. 23Vgl. Webers Schreiben an die Intendanz in Karlsruhe vom 15. Dezember 1823.
  24. 24Vgl. auch die Genehmigung des Honorars vom 24. Februar 1824.
  25. 25Vgl. dazu auch Brief von Johann Jacob Ihlée an Helmina von Chézy vom 6. September 1824
  26. 26In München musste Weber zweimal anfragen, vgl. seine Briefe an Clemens von Weichs vom 29. Dezember 1823 und an Johann Nepomuk von Poissl vom 2. September 1825.
  27. 27Vgl. dazu außerdem TB-Eintrag vom 18. September 1823.
  28. 28Vgl. dazu Brief von Weber an den Grafen Brühl vom 7. Januar 1824.
  29. 29Höchstwahrscheinlich lief die Honorarzahlung von Berlin nicht über Weber, sondern ging direkt an Chézy, vgl. den Brief von Brühl an sie vom 4. Januar 1826 und ihren Brief vom 8. Juli 1826 an Adolf Müllner.
  30. 30Zu Stuttgart vgl. den Brief von Friedrich von Lehr an die Dichterin vom 6. August 1824.
  31. 31Zitat aus Bd. 2, Kapitel „Erlebnisse im österreichischen Kaiserstaat“, S. 255.

XML

Wenn Ihnen auf dieser Seite ein Fehler oder eine Ungenauigkeit aufgefallen ist,
so bitten wir um eine kurze Nachricht an bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.